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Sport e Periferie 2026

  • Förderung der Kosten:
  • bis 85 %
  • Abgabetermin:
  • 25.06.2026
  • Förderperiode:
  • 2024-2026
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Ziel ist die Finanzierung von Projektvorschlägen für bestehende oder neu zu errichtende öffentliche Sportanlagen in Gemeinden, um soziale Marginalisierung und soziale Notlagen in benachteiligten urbanen Gebieten zu reduzieren, die urbane Qualität und das soziale Gefüge zu verbessern, die Sicherheit zu erhöhen und agonistische Sportaktivitäten zu fördern.

Potentielle Antragsteller:

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern;
  • Gemeinden mit höchstens 5.000 Einwohnern, sofern sie durch eine Vereinbarung mit angrenzenden lokalen Gebietskörperschaften die Schwelle von 5.000 Einwohnern erreichen.

Bei Zusammenschlüssen muss eine Gemeinde als Federführende auftreten; das Vorhaben muss auf dem Gebiet dieser federführenden Gemeinde liegen. Pro Gemeinde ist nur eine Bewerbung für eine Sportanlage zulässig.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden öffentliche Sportanlagen, die der agonistischen Sportausübung dienen und in der Banca Dati Nazionale degli Impianti Sportivi erfasst sind.

Zulässig sind insbesondere:

  • Neubau von Sportanlagen für agonistische Sportaktivitäten;
  • Abriss und Wiederaufbau einer Sportanlage als Gebäude mit nahezu Nullenergie-Standard (nZEB);
  • außerordentliche Instandhaltung, Sicherheitsmaßnahmen, Abbau architektonischer Barrieren, funktionale Anpassung sowie seismische Anpassung oder Verbesserung;
  • Umstrukturierung, funktionale Anpassung sowie Abriss/Wiederaufbau bestehender Sportanlagen;
  • notwendige Sportausstattung für die Einrichtung von Strukturen und Anlagen, begrenzt auf 10 % des beantragten Beitrags;
  • Energieeffizienzmaßnahmen, Normkonformität der technischen Anlagen, Building-Automation-Systeme sowie weitere mit der Sportanlage verbundene technische Maßnahmen.

Nicht förderfähig sind u. a. Kosten für Enteignung oder Grundstückskauf, der Erwerb von Sportstrukturen bzw. Gebäuden zur Nutzung als Sportzentrum, nicht unmittelbar verbundene Außenflächenmaßnahmen sowie vergaberechtswidrig vergebene Leistungen.

Verlustbeitrag mit folgenden Höchstbeträgen:

bis zu 3.000.000 Euro für neue Sportanlagen;
bis zu 3.000.000 Euro für Abriss und Wiederaufbau einer gesamten Sportanlage;
bis zu 500.000 Euro bei vollständigem Abriss und Wiederaufbau von Traglufthallen/Tensostrukturen;

für sonstige Maßnahmen:
bis zu 1.500.000 Euro für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern;
bis zu 1.000.000 Euro für Gemeinden mit mehr als 15.000 und bis zu 50.000 Einwohnern;
bis zu 800.000 Euro für Gemeinden bis 15.000 Einwohner.

Erforderlicher Eigenmittelbetrag der Gemeinde:

mindestens 15 % des beantragten Beitrags, wenn der beantragte Beitrag über 1.000.000 Euro liegt;
mindestens 10 % des beantragten Beitrags, wenn der beantragte Beitrag höchstens 1.000.000 Euro beträgt.

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