Aufruf Geschlossen

SIMEST Transizione digitale o ecologica

Ziel der Fördermaßnahme ist es, Unternehmen bei Investitionen in die digitale Innovation, die ökologische Transformation sowie bei der Stärkung ihrer Kapitalbasis zu unterstützen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten zu verbessern.

Potentielle Antragsteller:

KMU und Großunternehmen. Bei Antragstellung müssen für das antragstellende Unternehmen mindestens zwei Jahresabschlüsse aus zwei vollständigen Vorjahren vorliegen bzw. hinterlegt sein.

Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt werden:

  1. ein Exportumsatz in Höhe von mindestens 10 % des letzten Jahresabschlusses vorweisen;
  2. ausschließlich für energieintensive Unternehmen und für Unternehmen, die einen Prozess zur Energieeffizienz eingeschlagen* haben: ein Exportumsatz in Höhe von mindestens 3 % des letzten Jahresabschlusses. In diesem Fall überprüft SIMEST die Eigenschaft als energieintensives Unternehmen oder als Unternehmen, das Maßnahmen zur Energieeffizienz eingeleitet hat, auch zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung; andernfalls wird die Fördermaßnahme widerrufen;
  3. mindestens 10 % des eigenen Gesamtumsatzes (Position A1 der Gewinn- und Verlustrechnung) wurden mit einem oder mehreren exportierenden Kundenunternehmen erzielt, von denen jedes einen Exportumsatz von mindestens 3 % gemäß dem letzten Jahresabschluss erreicht hat.

Unternehmen, die einen Prozess zur Energieeffizienz eingeschlagen haben, müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Erlangung mindestens einer der folgenden, gültigen Zertifizierungen: ISO 50001, ISO 14064-1, ISO 14064-2, ISO 14068, oder
  • Unternehmen, das – sofern nicht bereits gesetzlich dazu verpflichtet – über ein gültiges Energieaudit verfügt, das nach der technischen Norm UNI CEI EN 16247 in all ihren Teilen durchgeführt wurde und mit den Bestimmungen des GvD 102/2014 in geltender Fassung übereinstimmt;
  • Unternehmen, das nicht zu den gesetzlich verpflichteten Unternehmen gehört, sich jedoch verpflichtet, bis zum Termin für die Erfüllung der Bedingungen für den Vertragsabschluss ein Energieaudit zu erlangen, das nach der technischen Norm UNI CEI EN 16247 in all ihren Teilen durchgeführt wurde und mit den Bestimmungen des GvD 102/2014 in geltender Fassung übereinstimmt; andernfalls erfolgt der Widerruf der Fördermaßnahme.

Förderfähige Ausgaben:

Das Unternehmen muss grundsätzlich mindestens 50 % des bewilligten Förderbetrags für digitale und/oder ökologische Investitionen verwenden.
Die restlichen bis zu 50 % dürfen für zusätzliche Investitionen zur Stärkung der finanziellen Stabilität des Unternehmens eingesetzt werden, auch in Italien.

Dazu zählen nur bestimmte bilanzierbare Investitionen, nämlich solche, die in der Bilanz als

  • Sachanlagen,
  • immaterielle Vermögenswerte (außer Firmenwert) oder
  • in begrenztem Umfang als Finanzanlagen

ausgewiesen werden.

Bei den Finanzanlagen sind jedoch nur Mittel förderfähig, die für

  • Kapitalerhöhungen bei direkt kontrollierten Gesellschaften und/oder
  • Gesellschafterdarlehen an diese kontrollierten Gesellschaften

verwendet werden.

1. Ausgaben für die digitale Transformation:

  • Integration und digitale Weiterentwicklung der Unternehmensprozesse;
  • Einführung/Modernisierung organisatorischer und betrieblicher Modelle mit digitaler Ausrichtung;
  • Investitionen in technologische Ausstattungen, Softwareprogramme und digitale Inhalte;
  • Beratungsleistungen im digitalen Bereich (d. h. Digital Manager);
  • Disaster Recovery und Business Continuity;
  • Blockchain (ausschließlich zur Notarisierung betrieblicher Produktions- und Managementprozesse);
  • Ausgaben für Investitionen und Schulungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0 (z. B. Cybersicherheit, Big Data und Datenanalyse, Cloud- und Fog-Computing, Simulation und cyber-physische Systeme, Visualisierungssysteme, virtuelle Realität und erweiterte Realität, fortschrittliche und kollaborative Robotik, additive Fertigung, Internet der Dinge und der Maschinen);
  • Ausgaben für den Erhalt digitaler Zertifizierungen und von Zertifizierungen zur digitalen Innovation im Zusammenhang mit den Investitionen, die Gegenstand der Fördermaßnahme sind.

2. Ausgaben für die ökologische Transformation:

  • Ausgaben für Investitionen in die ökologische und soziale Nachhaltigkeit, auch in Italien (z. B. Energieeffizienz, Wassereffizienz, Minderung klimatischer Auswirkungen usw.);
  • Ausgaben für den Erhalt von Umweltzertifizierungen, die mit den Investitionen zusammenhängen, die Gegenstand der Fördermaßnahme sind, einschließlich der Kosten für die Erstellung einer Energieaudit-/Energiediagnose in Übereinstimmung mit den oben genannten Vorgaben.

3. Ausgaben für Investitionen zur Stärkung der Eigenkapital- und Vermögensstruktur. Förderfähig sind auch Investitionen, die die finanzielle Stabilität des Unternehmens stärken. Dazu zählen bestimmte bilanzierbare Investitionen, etwa in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte (außer Firmenwert) sowie in begrenztem Umfang Beteiligungen oder Finanzierungen an Tochtergesellschaften.

4. Professionelle Beratungskosten für die Überprüfung der Konformität mit den nationalen Umweltvorschriften.

5. Beratungskosten für die Antragstellung und Verwaltung des Antrags auf die Fördermaßnahme sowie für die vom Wirtschaftsprüfer abgegebenen Bestätigungen, bis zu einem Höchstwert von 5 % des bewilligten Betrags und in jedem Fall nicht mehr als 100.000 Euro.

Die Förderung wird als zinsbegünstigtes Darlehen und als Verlustbeitrag vergeben.

Zinsbegünstigtes Darlehen
Mindestbetrag: 10.000 Euro
Höchtbetrag: Der maximale mögliche Förderbetrag richtet sich nach dem jeweils niedrigeren der folgenden Werte.

  • 35 Prozent der durchschnittlichen Umsätze der letzten 2 Jahresabschlüsse
  • Je nach Unternehmensgröße gelten die folgende Höchsbeträge:
    • Mikrounternehmen: bis zu 500.000 Euro
    • KMU und innovative Startups: 2.5 Mio. Euro
    • Andere Unternehmen: 5 Mio. Euro

Das Unternehmen erhält ein zinsvergünstigtes Darlehen mit einer Laufzeit von insgesamt 6 Jahren. In den ersten 2 Jahren läuft die Vorfinanzierungsphase, danach erfolgt die Rückzahlung über 4 Jahre. Den begünstigten Zinssatz wählt das Unternehmen bei Antragstellung aus drei vorgegebenen Stufen bezogen auf den Referenzzinssatz: 10 %, 50 % oder 80 % des jeweils maßgeblichen Referenzzinssatzes.

Das Unternehmen kann einen Teil des Beitrages als Verlustbeitrag beantragen – je nach Voraussetzungen bis zu 20 % des Förderbetrags, maximal 200.000 Euro.

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