Maßnahmen zur Unterstützung des Verlagswesenes – Interventi di sostegno all’editoria 2026
- Förderung der Kosten:
- max. 50 Prozent
- Abgabetermin:
- 24.11.2026
- Förderperiode:
- 2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Stärkung und langfristige Sicherung der italienischen Zeitungs- und Zeitschriftenbranche sowie die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Presseerzeugnissen. Durch Zuschüsse zu laufenden Betriebskosten, zur Digitalisierung und technologischen Modernisierung sowie zur Verteilung und zum Verkauf von Printmedien sollen die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen, die Medienvielfalt und der Zugang zu unabhängiger Information gefördert werden.
Potentielle Antragsteller:
Gefördert werden folgende Unternehmen der italienischen Zeitungs- und Zeitschriftenbranche:
- Zeitungskioske (Edicole): Unternehmen, die ausschließlich Zeitungen und Zeitschriften verkaufen.
- Nicht überwiegende Verkaufsstellen: Handelsbetriebe, die neben ihrer Haupttätigkeit auch Zeitungen und Zeitschriften verkaufen und sich in Gemeinden ohne Zeitungskiosk befinden.
- Vertriebsunternehmen: Unternehmen, die Zeitungen und Zeitschriften direkt an Verkaufsstellen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern liefern.
- Verlage: Unternehmen, die Tageszeitungen und Zeitschriften herausgeben und gedruckte Exemplare verkaufen.
Förderfähige Ausgaben:
Für Zeitungskioske und nicht überwiegende Verkaufsstellen (Art. 1 und 2) sind insbesondere folgende Ausgaben des Jahres 2025 förderfähig:
- Betriebskosten: IMU, TASI, CUP, TARI, Mietkosten, Strom, Telefon und Internet.
- Digitalisierung und technologische Modernisierung: Kauf oder Miete von Registrierkassen, telematischen Kassensystemen, POS-Geräten und weitere Ausgaben für die digitale Transformation.
- Weitere laufende Kosten: Betriebsversicherungen sowie steuerliche und buchhalterische Beratungsleistungen. Die Kosten werden ohne Mehrwertsteuer berücksichtigt, soweit diese anfällt.
Bei nicht überwiegenden Verkaufsstellen werden die Kosten nur anteilig entsprechend dem Verhältnis zwischen Umsätzen aus dem Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften und dem Gesamtumsatz der jeweiligen Verkaufsstelle im Jahr 2025 anerkannt.
Vertriebsunternehmen erhalten eine Pauschale pro versorgter Gemeinde:
600 Euro pro Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern, in der Verkaufsstellen beliefert werden.
800 Euro pro Gemeinde, wenn diese zusätzlich als „Area Interna“ gemäß der offiziellen Karte „Aree Interne 2020“ eingestuft ist.
Verlage einen Stückbeitrag für verkaufte Druckexemplare:
Förderhöhe: 0,08 Euro pro verkauftem gedrucktem Exemplar.
Berücksichtigt werden:
- Gedruckte Zeitungen und Zeitschriften, die 2024 über Zeitungskioske verkauft wurden.
- Gedruckte Exemplare, die über nicht ausschließliche Verkaufsstellen verkauft wurden.
- Gedruckte Exemplare, die im Rahmen von Abonnements verkauft wurden.
Es handelt sich nicht um eine rückwirkende Unterstützung bereits entstandener Kosten beziehungsweise erbrachter Leistungen.
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