Nuovo Piano Transizione 5.0: Bestätigungsphase seit 21. Juli geöffnet
Aus der Reservierung wird eine verbindliche Investitionsbestätigung
Contenuto di questo articolo
- Ab wann die 60-tägige Frist für die Bestätigung läuft.
- Wie jedes Investitionsgut einzeln bestätigt werden muss.
- Warum keine neuen Güter oder höheren Investitionskosten angegeben werden können.
- Wie die Anzahlung von mindestens 20 Prozent je Investitionsgut nachgewiesen wird.
- Welche Sonderregelung für Investitionen über Finanzierungsleasing gilt.
- Wie die Bestätigungsmitteilung über die GSE-Plattform eingereicht wird.
- Welche Verfahrensschritte derzeit noch nicht möglich sind.
Mit dem MIMIT-Dekret vom 20. Juli 2026 ist beim Nuovo Piano Transizione 5.0 die nächste Verfahrensstufe gestartet. Unternehmen, deren vorbeugende Mitteilung vom GSE positiv bewertet wurde, können seit dem 21. Juli 2026 die sogenannte „Comunicazione di conferma“ über die Plattform NPTR5 einreichen.
Die Frist beginnt mit der positiven GSE-Mitteilung
Die Bestätigung muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der positiven GSE-Mitteilung übermittelt werden. Die Frist beginnt somit nicht automatisch am 21. Juli, sondern individuell mit der Mitteilung des positiven Ergebnisses der jeweiligen Vormerkung.
Jedes Investitionsgut muss einzeln bestätigt werden
Für jedes bereits in der vorbeugenden Mitteilung angeführte Investitionsgut ist anzugeben, ob die Investition:
- weiterhin durchgeführt und damit bestätigt wird oder
- nicht mehr durchgeführt wird und somit verfällt.
Nicht bestätigte Güter werden aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Neue Güter oder höhere Investitionskosten sind nicht möglich
In der Bestätigungsphase dürfen keine neuen Investitionsgüter hinzugefügt werden. Auch die ursprünglich gemeldeten Anschaffungskosten dürfen nicht erhöht werden. Eine Reduzierung der Investitionskosten ist hingegen möglich.
Mindestens 20 Prozent Anzahlung – für jedes einzelne Gut
Für jedes bestätigte Investitionsgut muss nachgewiesen werden, dass eine Anzahlung von mindestens 20 Prozent der jeweiligen Anschaffungskosten geleistet wurde. In der Mitteilung sind insbesondere anzugeben:
- Datum und Betrag jener Zahlung, mit der die 20-Prozent-Schwelle erreicht wurde,
- Gesamtbetrag der geleisteten Anzahlungen,
- Nummer, Datum und weitere Angaben zu den zugehörigen Rechnungen.
Die 20-Prozent-Voraussetzung bezieht sich somit nicht nur auf das Gesamtprojekt, sondern auf jedes einzelne bestätigte Gut.
Sonderregelung beim Leasing
Bei Investitionen über Finanzierungsleasing gilt die Voraussetzung als erfüllt, wenn der Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die Leasinggesellschaft den entsprechenden Kaufauftrag unterzeichnet hat. Die Vertrags- und Rechnungsdaten müssen in der Plattform erfasst und den einzelnen Investitionsgütern zugeordnet werden.
Einreichung ausschließlich über die GSE-Plattform
Die Bestätigungsmitteilung wird über die Area Clienti des GSE in der Plattform NPTR5 eingereicht. Für die Unterzeichnung und Übermittlung ist die Authentifizierung über SPID erforderlich. Nach der endgültigen Übermittlung ist die Mitteilung nicht mehr änderbar.
Was noch nicht möglich ist
Die spätere Abschlussmitteilung – „Comunicazione di completamento“ ist noch nicht freigeschaltet. Der Zeitpunkt für die Öffnung dieser Verfahrensphase wird durch ein weiteres Direktorialdekret festgelegt.
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