ESF-Soziale Inklusion schutzbedürftiger Personen
- Förderung der Kosten:
- bis 100 Prozent
- Abgabetermin:
- 07.08.2026
- Förderperiode:
- 2021-2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Der Aufruf fördert Bildungs-, Orientierungs- und Begleitmaßnahmen, die schutzbedürftige Personen beim Erwerb beruflicher und persönlicher Kompetenzen unterstützen und ihre soziale sowie berufliche Eingliederung in Südtirol erleichtern.
Potentielle Antragsteller:
Akkreditierte Bildungsträger und Einrichtungen des Dritten Sektors, einzeln oder in Partnerschaft.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden Bildungsprojekte, Kurse und Maßnahmen, die die Qualifizierung der Zielgruppen verbessern und auf die Berufsprofile sowie den Bedarf des Südtiroler Arbeitsmarktes ausgerichtet sind.
Die Maßnahmen müssen insbesondere den Erwerb technischer, beruflicher und überfachlicher Kompetenzen ermöglichen und die Teilnehmenden auf den Einstieg oder Übergang in die Arbeitswelt vorbereiten.
Der Aufruf sieht zwei Aktionslinien vor:
Linie a fördert Ausbildungskurse für Personen, die einer Maßnahme der Justizbehörde unterliegen, sowie für Haftentlassene. Linie b fördert Ausbildungskurse für Menschen mit Behinderung und Personen mit anderer Schutzbedürftigkeit.
Bereit für den kostenlosen Fördercheck?
Machen Sie Ihr Unternehmen resilienter und lassen Sie keine Fördergelder ungenutzt liegen. Welche Förderungen für Sie aktuell möglich sind und wie Ihre Chancen stehen, ermitteln wir gemeinsam im Fördercheck. Fragebogen ausfüllen, Termin auswählen, Ergebnis im Onlinecall erfahren: wenige Schritte – und Sie wissen Bescheid.