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Eelektrische Wärmepumpen mit PV-Anlage

  • Förderung der Kosten:
  • bis 60%
  • Abgabetermin:
  • 31.05.2026
  • Förderperiode:
  • 2024-2026
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Das Land Südtirol gewährt Unternehmen Investitionsbeiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für den Einbau von Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen, die in Südtirol durchgeführt werden.

Allgemeine Förderbedingungen:

  • Mindestinvestition: 4.000 € (ohne MwSt.)
  • Beiträge werden ausschließlich auf Netto-Kosten gewährt; die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
  • Die Investitionen müssen in Südtirol erfolgen.
  • Bindungsfrist: Die geförderten Gebäude dürfen 5 Jahre lang nach Auszahlung weder verkauft noch stillgelegt werden.
  • Mehrfachförderung oder Kombination mit anderen Förderungen oder Steuerabzügen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.

Potentielle Antragsteller:

Kleine, mittlere und große Unternehmen jedes Wirtschaftszweiges, Kondominien, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht.

Der Beitragssatz der Förderung ändert sich je Unternehmensgröße:

  • KLEINES UNTERNEHMEN → 60% auf die zulässigen Kosten;
  • MITTLERES UNTERNEHMEN → 50% auf die zulässigen Kosten;
  • GROSSES UNTERNEHMEN → 40% auf die zulässigen Kosten.
  • ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN → 40% auf die zulässigen Kosten.

Förderfähige Ausgaben:

Technische Vorgaben:

  • Es muss eine Photovoltaikanlage installiert werden oder bereits vorhanden sein, deren Jahresproduktion den Jahresbedarf an elektrischer Energie für den Betrieb der Wärmepumpe abdeckt. Davon ausgenommen sind Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz.
  • Nach Abschluss der Maßnahme müssen die zu versorgenden Gebäude, mit Ausnahme jener unter Denkmal- oder Ensembleschutz, mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
      • Zertifizierung der Gebäudehülle mindestens KlimaHaus E;
      • Zertifizierung des Gebäudes KlimaHaus R.
  • Einhaltung der Energieeffizienzklassen und der SChalleistungspegel der Wärmepumpen gemäß der Richtlinien.
  • Für den Einbau von Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen innerhalb einer abgegrenzten Versorgungszone einer Fernheizanlage sind keine Beiträge vorgesehen.

Zulässige Kosten:

  • Wärmepumpe mit Zubehör;
  • Tiefbohrungen mit Sonde und Zubehör;
  • Geothermische Wärmeentzugsanlage;
  • Wärmeentzugsanlage aus Kompostierung;
  • Photovoltaikanlage und Speicherbatterien für Gebäude, die aufgrund einer vor dem 1. Jänner 2025 ausgestellten Baukonzession errichtet wurden;
  • Planung, Bauleitung und Gebäudezertifizierung sowie Planungskosten bei Heizung / Kühlung mittels thermischer Bauteilaktivierung (TAB).

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