Eelektrische Wärmepumpen mit PV-Anlage
- Förderung der Kosten:
- bis 60%
- Abgabetermin:
- 31.05.2026
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Land Südtirol gewährt Unternehmen Investitionsbeiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für den Einbau von Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen, die in Südtirol durchgeführt werden.
Allgemeine Förderbedingungen:
- Mindestinvestition: 4.000 € (ohne MwSt.)
- Beiträge werden ausschließlich auf Netto-Kosten gewährt; die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
- Die Investitionen müssen in Südtirol erfolgen.
- Bindungsfrist: Die geförderten Gebäude dürfen 5 Jahre lang nach Auszahlung weder verkauft noch stillgelegt werden.
- Mehrfachförderung oder Kombination mit anderen Förderungen oder Steuerabzügen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.
Potentielle Antragsteller:
Kleine, mittlere und große Unternehmen jedes Wirtschaftszweiges, Kondominien, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht.
Der Beitragssatz der Förderung ändert sich je Unternehmensgröße:
- KLEINES UNTERNEHMEN → 60% auf die zulässigen Kosten;
- MITTLERES UNTERNEHMEN → 50% auf die zulässigen Kosten;
- GROSSES UNTERNEHMEN → 40% auf die zulässigen Kosten.
- ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN → 40% auf die zulässigen Kosten.
Förderfähige Ausgaben:
Technische Vorgaben:
- Es muss eine Photovoltaikanlage installiert werden oder bereits vorhanden sein, deren Jahresproduktion den Jahresbedarf an elektrischer Energie für den Betrieb der Wärmepumpe abdeckt. Davon ausgenommen sind Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz.
- Nach Abschluss der Maßnahme müssen die zu versorgenden Gebäude, mit Ausnahme jener unter Denkmal- oder Ensembleschutz, mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
-
- Zertifizierung der Gebäudehülle mindestens KlimaHaus E;
- Zertifizierung des Gebäudes KlimaHaus R.
-
- Einhaltung der Energieeffizienzklassen und der SChalleistungspegel der Wärmepumpen gemäß der Richtlinien.
- Für den Einbau von Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen innerhalb einer abgegrenzten Versorgungszone einer Fernheizanlage sind keine Beiträge vorgesehen.
Zulässige Kosten:
- Wärmepumpe mit Zubehör;
- Tiefbohrungen mit Sonde und Zubehör;
- Geothermische Wärmeentzugsanlage;
- Wärmeentzugsanlage aus Kompostierung;
- Photovoltaikanlage und Speicherbatterien für Gebäude, die aufgrund einer vor dem 1. Jänner 2025 ausgestellten Baukonzession errichtet wurden;
- Planung, Bauleitung und Gebäudezertifizierung sowie Planungskosten bei Heizung / Kühlung mittels thermischer Bauteilaktivierung (TAB).
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