Culture Moves Europe – Call for Residency Hosts 2026–2027
- Förderung der Kosten:
- Pauschalbeträge
- Abgabetermin:
- 18.01.2027
- Förderperiode:
- 2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Culture Moves Europe ist eine Initiative des EU-Programms Creative Europe, die vom Goethe-Institut umgesetzt wird. Sie fördert die internationale Mobilität und Zusammenarbeit im europäischen Kultur- und Kreativsektor.
Im Mittelpunkt stehen drei Schwerpunkte:
- Internationale kulturelle Zusammenarbeit: Austausch zwischen europäischen Künstlern, Kulturschaffenden und gastgebenden Organisationen sowie Aufbau internationaler Netzwerke.
- Künstlerische und kulturelle Entwicklung: Gemeinsame Entwicklung neuer Werke, kreative Forschung, Wissensaustausch und Weiterentwicklung künstlerischer Kompetenzen.
- Gesellschaftliche und nachhaltige Transformation: Kulturprojekte mit gesellschaftlichem Mehrwert, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Inklusion und Gestaltung öffentlicher Lebensräume im Sinne des New European Bauhaus.
Potentielle Antragsteller:
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in einem teilnehmenden Creative-Europe-Land, darunter:
- Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften
- Museen und öffentliche Kultureinrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen und selbstständige Kulturschaffende
Die Organisation muss in mindestens einem der sieben förderfähigen Bereiche tätig sein: Architektur, Kulturerbe, Design und Modedesign, Literatur, Musik, darstellende Kunst oder bildende Kunst.
Sie muss außerdem geeignete Arbeitsräume, Unterkünfte, Betreuungspersonal und mindestens einen fachlich qualifizierten Mentor bereitstellen können.
Förderfähige Ausgaben:
- Kunst im öffentlichen Raum: Eine Gemeinde lädt internationale Künstler*innen ein, die gemeinsam mit lokalen Akteuren Kunstinstallationen, Skulpturen oder kreative Konzepte zur Aufwertung öffentlicher Plätze entwickeln.
- Kulturelles Erbe und Traditionen: Ein Museum oder eine Gemeinde organisiert eine Künstlerresidenz, bei der internationale Kulturschaffende das lokale Kulturerbe, historische Handwerkstechniken oder regionale Traditionen künstlerisch interpretieren.
- Architektur und nachhaltige Ortsentwicklung: Internationale Architekten und Designer erarbeiten gemeinsam mit lokalen Fachleuten innovative Gestaltungskonzepte für öffentliche Räume, beispielsweise unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und sozialer Teilhabe.
- Musik, Theater und Literatur: Eine öffentliche Kultureinrichtung lädt internationale Musiker*innen, Autoren oder darstellende Künstler*innen ein, die gemeinsam mit lokalen Kulturschaffenden neue Werke entwickeln, Workshops durchführen und sich mit der Bevölkerung austauschen.
Nicht ausreichend sind reine Konzert- oder Ausstellungsvorhaben, bei denen ausschließlich bereits bestehende Werke präsentiert werden.
Förderhöhe und Berechnung
Die Förderung erfolgt über feste Pauschalbeträge, abhängig von der Anzahl der aufgenommenen Künstler*innen und der Aufenthaltsdauer. Es handelt sich nicht um eine klassische prozentuale Kostenförderung.
Förderkomponente Förderbetrag
Gastgeberpauschale – 50 Euro pro Künstler und Tag
Tagespauschale für Künstler*innen – 30 Euro pro Künstler und Tag
Reisekostenpauschale unter 5.000 km – 400 Euro pro Künstler
Reisekostenpauschale ab 5.000 km – 800 Euro pro Künstler
Zuschlag für umweltfreundliche Anreise ab 600 km – 400 Euro pro Künstler
Visazuschlag – 120 Euro pro Künstler
Familienzuschlag – 200 Euro pro Kind
Zuschlag für bestimmte Überseegebiete – 175 Euro pro Künstler
Zusätzliche Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen sind möglich.
Maximale Gesamtförderung pro Projekt: 55.000 Euro (bzw. 60.000 Euro mit Barrierefreiheitsförderung)
Wichtig: Die Gesamtförderung wird an die gastgebende Organisation ausbezahlt, die vorgeschriebenen Tages-, Reise- und Zusatzpauschalen müssen jedoch an die Künstler*innen weitergegeben werden. Die Gemeinde kann für ihre eigenen Organisations-, Unterbringungs- und Betreuungskosten grundsätzlich die Gastgeberpauschale von 50 Euro pro Künstler*innen und Tag behalten.
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