Cultura nei piccoli comuni – Ed. 1
- Förderung der Kosten:
- bis zu 80 Prozent
- Abgabetermin:
- 31.08.2026
- Förderperiode:
- 2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Die Förderung verfolgt das Ziel, die kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung kleiner italienischer Gemeinden zu stärken.
Unterstützt werden Projekte, die das materielle und immaterielle Kulturerbe aufwerten, die lokale Identität bewahren und neue, innovative Formen der kulturellen Produktion und Nutzung ermöglichen.
Gleichzeitig soll Kultur als Motor für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung eingesetzt werden. Dazu gehören die Einbindung der Bevölkerung, die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung von Kultur- und Kreativunternehmen.
Besonders wichtig sind langfristige Kooperationen zwischen Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschung, Vereinen, Künstlern und weiteren lokalen Akteuren.
Darüber hinaus soll das kulturelle Angebot vor Ort qualitativ verbessert, leichter zugänglich und mithilfe digitaler Technologien weiterentwickelt werden. Auf diese Weise sollen insbesondere kleinere und abgelegene Gemeinden gestärkt, Benachteiligungen ländlicher Gebiete reduziert und nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklungsprozesse angestoßen werden.
Potentielle Antragsteller:
Begünstigt sind ausschließlich italienische Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern gemäß ISTAT-Daten zum 1. Januar 2025.
Die Antragstellung ist möglich:
- als einzelne Gemeinde;
- gemeinsam als Zusammenschluss mehrerer Gemeinden, wobei eine Gemeinde als federführende Gemeinde auftritt.
Bei einem Gemeindenetzwerk ist ausschließlich die federführende Gemeinde formeller Begünstigter der Förderung und gegenüber der Förderstelle verantwortlich.
Für das Projekt muss mindestens ein gemeinnütziger Partner eingebunden werden, zum Beispiel:
- eine öffentliche Verwaltung oder öffentliche Einrichtung;
- eine im RUNTS eingetragene oder sich in Eintragung befindliche Organisation des Dritten Sektors;
- ein Verein oder Komitee mit registrierter Gründungsurkunde und Steuernummer.
Unternehmen oder andere private Akteure können das Projekt als Sponsoren oder Kofinanzierer unterstützen, sind aber selbst keine Begünstigten der Förderung.
Jeder Partner oder Kofinanzierer darf innerhalb derselben Förderaktion nur an einem Projekt teilnehmen.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden kulturelle Projekte und Aktivitäten in kleinen Gemeinden, die das lokale materielle und immaterielle Kulturerbe aufwerten, die Bevölkerung einbinden und innovative, nachhaltige sowie inklusive Kulturangebote schaffen.
Dazu zählen insbesondere:
- Kulturelle Veranstaltungen und Produktionen: etwa Festivals, Ausstellungen, Konzert-, Theater-, Film- oder Fotoreihen, Künstlerresidenzen, Installationen, Videoprojektionen, Digital Art und Sound Art.
- Beteiligungs- und Austauschformate: zum Beispiel Bürgertreffen, Runde Tische, Seminare, Workshops und lokale Foren.
- Ausbildungs- und Innovationsprojekte: etwa Schulungen, Open Innovation Labs, Online-Workshops sowie Projekte für Fachkräfte, Studierende, Familien oder lokale Unternehmen.
- Touristisch-kulturelle Angebote: beispielsweise digitale Kultur- und Tourismusrouten, Erlebnisangebote, Alberghi diffusi oder Projekte zur Aufwertung lokaler Produkte.
- Projekte zur Aufwertung des lokalen Kulturerbes: darunter Storytelling, ortsspezifische Kunstprojekte, thematische Ausstellungen, multimediale Archive und die Dokumentation mündlicher Überlieferungen.
- Digitale und kommunikative Instrumente: etwa Kulturportale, Tourismus-Apps, KI-Anwendungen, Augmented Reality, Podcasts, künstlerische Karten oder erzählerische Beschilderung.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Entscheidend ist, dass das Projekt zur kulturellen Belebung des Gebiets, zur Stärkung lokaler Netzwerke und zu einer besseren Zugänglichkeit des Kulturangebots beiträgt.
Der Fördertopf beträgt insgesamt 2.890.200 Euro.
Er wird auf zwei Förderaktionen aufgeteilt:
- Sommeraktion: 1.445.100 Euro
- Winteraktion: 1.445.100 Euro
Pro Projekt werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, höchstens jedoch 130.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Mindestens 20 Prozent der Projektkosten müssen vom Antragsteller oder über andere öffentliche bzw. private Finanzierungsquellen mitfinanziert werden.
Um den Höchstzuschuss von 130.000 Euro zu erhalten, müsste das Projekt förderfähige Gesamtkosten von mindestens 162.500 Euro aufweisen.
Davon wären:
- 130.000 Euro Förderung
- 32.500 Euro Eigen- oder Drittfinanzierung
Sachleistungen oder kostenlos bereitgestellte Dienstleistungen können nicht als Kofinanzierung angerechnet werden. Die Vergabe erfolgt nach Bewertung der Projekte und Rangliste, solange ausreichend Fördermittel verfügbar sind.
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