Creative Innovation Lab 2027 (CREA-CROSS-2027-INNOVLAB)
- Förderung der Kosten:
- 80 Prozent
- Abgabetermin:
- 22.04.2027
- Förderperiode:
- 2021-2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Die Förderung unterstützt die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung innovativer Technologien, Werkzeuge und Geschäftsmodelle in der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung, internationale Verbreitung kultureller Inhalte und ökologische Nachhaltigkeit der beteiligten Branchen zu verbessern.
Im Mittelpunkt stehen die sektorübergreifende Zusammenarbeit, der Einsatz künstlicher Intelligenz und neuer digitaler Technologien sowie die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger Lösungen mit europäischem Anwendungspotenzial.
Potentielle Antragsteller:
Antragsberechtigt sind öffentliche und private juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen am Programm Creative Europe teilnehmenden Land.
Dazu zählen insbesondere:
- Unternehmen: KMU, Großunternehmen, Technologieunternehmen, IT-Dienstleister und Start-ups
- Audiovisuelle Unternehmen: Filmproduktionsgesellschaften, Animationsstudios, audiovisuelle Produktions- und Vertriebsunternehmen sowie Entwickler narrativer Videospiele
- Kultur- und Kreativunternehmen: Musikunternehmen, Verlage, Buchbranche und Organisationen aus dem Museumsbereich
- Kultureinrichtungen: Museen, Museumsverbünde und weitere Kulturorganisationen
- Öffentliche Einrichtungen: Gemeinden, öffentliche Körperschaften und öffentliche Kultureinrichtungen
- Innovationsorganisationen: Innovationszentren, Inkubatoren, Acceleratoren und vergleichbare Einrichtungen
- Weitere Organisationen: Vereine, Verbände, Stiftungen und andere rechtlich anerkannte Organisationen, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen
Voraussetzungen für Antragsteller:
- Rechtlich anerkannte Organisation mit Sitz in einem förderfähigen Creative-Europe-Teilnehmerland
- Erfüllung der programmspezifischen Eigentums- und Kontrollanforderungen
- Registrierung im EU Funding & Tenders Portal mit Participant Identification Code (PIC)
- Ausreichende finanzielle und operative Leistungsfähigkeit, soweit keine Ausnahme greift
- Nachweis geeigneter fachlicher Kompetenzen, personeller Ressourcen und Projekterfahrung
- Einhaltung der europäischen Vorschriften zu Steuern, Sozialabgaben, Ausschlussgründen und Sanktionen
- Einzelantrag oder Konsortium mit mindestens zwei Antragstellern möglich
- Keine Verpflichtung zur Beteiligung von Partnern aus mehreren Ländern
Wichtig: Es gibt keine allgemeine Beschränkung auf KMU. Auch Großunternehmen und öffentliche Körperschaften können teilnehmen.
Die Ausschreibung verlangt außerdem grundsätzlich eine direkte oder indirekte Mehrheitskontrolle durch Staatsangehörige teilnahmeberechtigter Länder. Diese Voraussetzung ist insbesondere bei komplexen Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen zu prüfen.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden innovative Projekte, die den audiovisuellen Sektor mit mindestens einem der Bereiche Musik, Bücher oder Museen verbinden.
Die Projekte müssen neue Werkzeuge, Technologien, Geschäftsmodelle oder Lösungen entwickeln, erproben oder verbreiten, die zur digitalen oder ökologischen Transformation der beteiligten Branchen beitragen.
Die Förderung konzentriert sich auf drei wesentliche Themenbereiche:
A. Künstliche Intelligenz und innovative digitale Geschäftsmodelle
Entwicklung und Erprobung neuer digitaler Werkzeuge auf Basis von KI, Big Data, Blockchain oder vergleichbaren Technologien.
Beispielsweise:
- KI-gestützte Systeme zur Verwaltung, Klassifizierung und Auffindbarkeit kultureller und audiovisueller Inhalte
- Digitale Plattformen zur sektorübergreifenden Rechteverwaltung und Lizenzierung
- Neue Geschäftsmodelle zur Monetarisierung europäischer Kulturinhalte
- Datenanalyse- und Prognosesysteme zur Verbesserung der Zielgruppenansprache
- Innovative Abonnementmodelle für Inhalte unterschiedlicher europäischer Kulturplattformen
B. Virtuelle Welten und innovative Verbreitung kultureller Inhalte
Entwicklung neuer technologischer Lösungen zur grenzüberschreitenden Verbreitung und Vermarktung europäischer Kultur- und Medieninhalte.
Beispielsweise:
- Neue Anwendungen virtueller Welten zur Verbreitung europäischer audiovisueller und musealer Inhalte
- Innovative Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Zielgruppen
- Digitale Lösungen zur Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit und Verfügbarkeit europäischer Inhalte
- Technologien zur Vernetzung unterschiedlicher Kultur- und Kreativsektoren
C. Ökologische Transformation der Kultur- und Kreativwirtschaft
Entwicklung innovativer Verfahren und digitaler Werkzeuge zur Reduktion der Umweltauswirkungen im audiovisuellen und kulturellen Sektor.
Beispielsweise:
- Digitale Systeme zur Erfassung und Analyse von Ressourcenverbrauch und Emissionen
- Innovative Verfahren zur ressourcenschonenden Produktion und Verbreitung kultureller Inhalte
- Branchenübergreifende Lösungen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz
Zentrale Voraussetzungen für die Projekte
- Sektorübergreifende Ausrichtung: Audiovisueller Sektor verpflichtend + mindestens einer der Bereiche Musik, Bücher oder Museen
- Innovationsgehalt: Entwicklung, Erprobung oder Verbreitung innovativer Technologien, Werkzeuge, Modelle oder Lösungen
- Nachvollziehbarer europäischer Mehrwert: etwa durch grenzüberschreitende Nutzung, Mehrsprachigkeit oder Skalierbarkeit
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit: Plausibles Geschäftsmodell, angemessene Kosten und nachvollziehbare Finanzierung
- Strategie zur ökologischen Nachhaltigkeit sowie Berücksichtigung von Gleichstellung, Inklusion und Diversität
- Nutzen und konkrete Vorteile für sämtliche beteiligten Kultur- und Kreativsektoren
Projektlaufzeit maximal 24 Monate. Projektbeginn nach Unterzeichnung des Fördervertrags; rückwirkender Beginn frühestens ab Antragstellung nur ausnahmsweise.
Nicht förderfähige Vorhaben
Ausgeschlossen sind insbesondere klassische Multimedia-Kunstinstallationen, immersive Führungen, touristische Werbefilme, Imagefilme, E-Learning-Plattformen, digitale Kataloge und Enzyklopädien sowie reine Bildungs- und Lehrprogramme.
Ebenfalls nicht förderfähig sind Kosten für die eigentliche Entwicklung oder Produktion kultureller Inhalte sowie für die Organisation von Kulturveranstaltungen.
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