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Aufruf Geschlossen

Interreg Italien-Österreich Prio II Klimawandel

  • Förderung der Kosten:
  • bis 100%
  • Abgabetermin:
  • 01.07.2025
  • Förderperiode:
  • 2021-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Ziel des Programms Interreg VI-A Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im italienisch-österreichischen Grenzgebiet zu stärken und eine intelligente, grüne und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.
Die Priorität Innovation und Unternehmen investiert in die Bereiche

  • intelligenter Spezialisierungsstrategien,
  • fördert Investitionen und Forschung und Entwicklung und
  • unterstützt Unternehmen zu Themen von grenzüberschreitender Bedeutung.

Potentielle Antragsteller:

BEGÜNSTIGTE

  • Lokale und regionale öffentliche Einrichtungen,
  • öffentlich-private Partnerschaften,
  • Akteure aus dem Bereich der Vereine und der Freiwilligenarbeit, die mit Institutionen zusammenarbeiten,
  • öffentliche und private Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen des Gebiets,
  • Unternehmen (insbesondere KMU),
  • Schulen und Bildungseinrichtungen für Initiativen zugunsten der jüngeren Bevölkerungsschicht.
  • Parks und Einrichtungen, die für den Schutz und die Förderung des Naturerbes zuständig sind,
  • Naturschutzverbände

Um einen Antrag zu stellen brauch es für das Vorhaben mindestens einen Partner aus beiden Ländern.

Zulässig sind als Projektpartner Einrichtungen/Akteure, die mit ihrer Fachkompetenz im behandelten Themenbereich aktiv zur Umsetzung der Projektinhalte und durch die Nutzung der Projektergebnisse zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen. Also mehr beitragen, als einzig die Lieferung einer Dienstleitung im Rahmen des Projektes.

Grundsätzlich müssen alle Begünstigten ihren Sitz im Programmgebiet haben bzw. dort ihre Tätigkeit ausüben:

  • Südtirol,
  • Venetien (Provinzen Belluno, Vicenza, Treviso),
  • Friaul-Julisch Venetien (Pordenone, Udine, Görz, Triest),
  • Kärnten (Klagenfurt-Villach, Unterkärnten, Oberkärnten),
  • Salzburg (Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung),
  • Tirol (Tiroler Unterland, Innsbruck, Tiroler Oberland, Außerfern, Osttirol).

Förderfähige Ausgaben:

Die Projektanträge müssen einen konkreten und nachhaltigen grenzübergreifenden Ansatz aufweisen und sich auf die Priorität und das spezifische Ziel beziehen. Die projektbezogenen Ausgaben sind im Zeitraum zwischen Einreichung und dem Datum des Projektendes förderfähig.

Der Finanzrahmen der eingereichten Projekte muss zwischen 200.000 Euro und 1 Million Euro an Förderbeitrag liegen.

Maximales Projektbudget:

  • 500.000 Euro bei 2 beteiligten Regionen,
  • 750.000 Euro bei drei beteiligten Regionen,
  • bis zu 1 Mio. Euro bei mehr als 3 beteiligten Regionen.

Förderfähige Kostenposten:
– Personalkosten
– Büro- und Verwaltungsausgaben:
– Reise- und Unterbringungskosten
– Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
– Ausrüstungskosten
– Infrastruktur- und Bauarbeiten

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Machen Sie Ihr Unternehmen resilienter und lassen Sie keine Fördergelder ungenutzt liegen. Welche Förderungen für Sie aktuell möglich sind und wie Ihre Chancen stehen, ermitteln wir gemeinsam im Fördercheck. Fragebogen ausfüllen, Termin auswählen, Ergebnis im Onlinecall erfahren: wenige Schritte – und Sie wissen Bescheid.

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