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Aufruf Geschlossen

ESF+ Priorität 1: Beschäftigung

  • Förderung der Kosten:
  • 100 %
  • Abgabetermin:
  • 10.06.2026
  • Förderperiode:
  • 2021-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Der Aufruf soll das Humankapital von Personen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt stärken und zugleich Kompetenzen fördern, die für die Wirtschaft in Südtirol besonders relevant sind. Im Mittelpunkt stehen dabei Arbeitsuchende, insbesondere Gruppen mit größeren Integrationshemmnissen wie Frauen und Jugendliche.

Gefördert werden vor allem Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die

  • das berufliche Qualifikationsniveau erhöhen,
  • die berufliche Wiedereingliederung unterstützen und
  • neue Berufsprofile an die veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.

Ein besonderer Fokus liegt auf

  • den Bedarfen des Territoriums,
  • innovativen Kompetenzen sowie
  • strategischen Zukunftssektoren wie der grünen Wirtschaft.

Über Ausbildungskurse sollen neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden, die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Wirtschaft stärken und den Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang mit der Agenda 2030 und der Smart Specialisation Strategy (RIS3) zu unterstützen. Die Ausbildungsangebote sollen sich an folgende Personen richten:

  • arbeitslose Personen bzw. Personen auf der Suche nach der ersten Beschäftigung, die ihre unmittelbare Verfügbarkeit für Arbeit erklärt haben und an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen,
  • inaktive Personen, die aktuell nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,
  • allgemein Nicht-Beschäftigte, also Personen ohne unselbständige, arbeitnehmerähnliche oder selbständige Tätigkeit beziehungsweise mit einem Einkommen unter den festgelegten Mindesteinkommensgrenzen.

Ein besonderer Fokus liegt auf Frauen und Jugendlichen zwischen 18 und 29 Jahren.

Potentielle Antragsteller:

Antragsberechtigt sind Weiterbildungseinrichtungen, die bereits nach den einschlägigen Landesbestimmungen akkreditiert sind oder den Akkreditierungsantrag fristgerecht bis zum Ende des Aufrufs einreichen. Die Akkreditierung muss jedoch spätestens vor Beginn der Ausbildungstätigkeiten abgeschlossen sein.

Die Einreichung kann einzeln oder in Partnerschaft mit anderen Weiterbildungseinrichtungen erfolgen, und zwar in den im Aufruf vorgesehenen Kooperationsformen, etwa als TUV/TZV, Konsortium, Unternehmensnetz, verbundene Unternehmen, EWIV, öffentlich-private Partnerschaft oder nicht unabhängige Subjekte.

Jede Weiterbildungseinrichtung darf maximal zwei Projekte einreichen, entweder allein oder gemeinsam mit Partnern.

Wichtig ist zudem, dass alle Partner einer Projektpartnerschaft ebenfalls den Akkreditierungsvorgaben unterliegen und diese vor Projektbeginn erfüllen müssen; andernfalls kann das Projekt nicht gestartet werden.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden Bildungsprojekte für nicht beschäftigte Personen, die deren Qualifizierung sowie den Ein- oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen. Die Maßnahmen müssen sich am Bedarf der lokalen Unternehmen orientieren und fachliche wie überfachliche Kompetenzen vermitteln.

Es gibt vier Aktionslinien, von denen pro Antrag nur eine gewählt werden darf:

a.1.2.a – Ausbildungskurse
Schwerpunkte sind:
a) digitale Kompetenzen inklusive KI-Anwendungen,
b) technisch-handwerkliche Profile wie Bau, Mechanik und Instandhaltung,
c) Green Economy und Kreislaufwirtschaft.
Dauer: mindestens 400 Stunden, maximal 800 Stunden.
Budget: 1 Mio. Euro.

a.1.2.b – Ausbildungskurse für Busfahrer/innen
Gefördert werden Qualifizierungen für den Personentransport, z. B. Führerschein D, CQC, Fahrpraxis, Tarifsysteme und Sprache.
Pflicht sind ein Sprachmodul und die Einbindung einer Fahrschule, sonst ist das Projekt nicht zulässig.
Dauer: mindestens 400 Stunden, maximal 800 Stunden.
Budget: 1 Mio. Euro.

a.1.2.c – Ausbildungskurse für Frauen
Möglich sind Projekte in drei Bereichen:
a) weibliches Unternehmertum,
b) praktisch-technische Berufe,
c) MINT-/STEM-Bereiche.
Jedes Projekt muss sich schwerpunktmäßig auf einen Bereich konzentrieren.
Dauer: mindestens 400 Stunden, maximal 800 Stunden.
Budget: 1 Mio. Euro.

a.2.2.d – Ausbildungskurse für junge Menschen
Gefördert werden Upskilling- und Reskilling-Maßnahmen für Jugendliche, vor allem in den Bereichen Nachhaltigkeit, Green Economy, Kreislaufwirtschaft sowie digitale und technologische Innovation.
Dauer: mindestens 400 Stunden, maximal 1.000 Stunden
Budget: 2 Mio. Euro.

Geförderte Tätigkeiten:
Zugelassen sind Aufsichts- und unterstützende Projekttätigkeiten wie Projektentwicklung und -planung, Teilnehmendenauswahl, Tutoring, Leitung, Koordinierung, Begleitung zum Arbeitsplatz sowie Nebendienstleistungen.
Ebenfalls förderfähig sind immaterielle Tätigkeiten, insbesondere die Erstellung von Lehrmaterialien, Informations- und Werbematerialien, Übersetzungen sowie Verwaltungs- und Sekretariatsarbeiten.

Für jedes Vorhaben sind mindestens 12 und maximal Teilnehmer/innen vorgesehen.
Im Rahmen des Aufrufs wird die Standardeinheitskostenpauschale „Entwicklung von Kompetenzen für die Beschäftigung“ (SCO) verwendet, die 175,07 Euro beträgt.

Zusätzlich kann den Teilnehmenden für die Teilnahme an den Ausbildungstätigkeiten eine Entschädigung von 3,50 Euro gewährt werden.

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