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EFRE SMART E-Government

  • Förderung der Kosten:
  • 100%
  • Abgabetermin:
  • 12.09.2023
  • Förderperiode:
  • 2021-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Ziel ist die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung durch die Stärkung der Anwendung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) in den Kompetenzbereichen der öffentlichen Verwaltung, damit :

  1. die notwendigen Voraussetzungen für die Verbreitung des e-Governments und
  2. die vollständige Interoperabilität der diversen Ebenen der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden können.

 

Potentielle Antragsteller:

Öffentliche Körperschaften im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden technologische Lösungen für die Realisierung von interoperablen, mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen integrierten und entworfenen e-Government-Diensten (Joined-up-Services) und integrierte Lösungen für die Smart Cities und Communities, welche:
– die Qualität öffentlicher Dienstleistungen verbessern;
– die interne Effizienz des öffentlichen Sektors steigern;
– den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen verringern (Vereinfachung der bürokratischen Abläufe);
– öffentliche Verfahren zu beschleunigen;
– die öffentliche Verwaltung transparenter zu machen;
– die demokratische Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu fördern;
– Unterstützung auch in den entlegensten Gebieten zu fördern.
Alle Projektvorschläge müssen Folgendes gewährleisten:
– Verwendung der vorhandenen nationalen, bereits funktionierenden Plattformen (SPID; PagoPA, FatturaPA, AppIO, usw.);
– Verwendung des Südtiroler eGovernment- Portals myCIVIS und der dort angewandten Prinzipien und Policies;
– Kohärenz mit der IT-Referenzarchitektur des Landes;
– Die Offenlegung aller öffentlichen Daten auf dem Open-Data-Portal der Provinz
Für die Förderung der Personalkosten kann zwischen standardisierten Einheitskosten oder Pauschalsatz (20% der projektgesamtkosten) gewählt werde.
Nicht förderfähig:
– Verwaltungskosten
– Nicht mit dem Vorhaben direkt zusammenhängende Ausgaben.
Mindestbetrag: 300.000 Euro
Maximalbetrag: 4.000.000 Euro

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Machen Sie Ihr Unternehmen resilienter und lassen Sie keine Fördergelder ungenutzt liegen. Welche Förderungen für Sie aktuell möglich sind und wie Ihre Chancen stehen, ermitteln wir gemeinsam im Fördercheck. Fragebogen ausfüllen, Termin auswählen, Ergebnis im Onlinecall erfahren: wenige Schritte – und Sie wissen Bescheid.

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