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EFRE Priorität II GREEN – Energetische Sanierung

  • Förderung der Kosten:
  • 80 Prozent
  • Abgabetermin:
  • 02.04.2026
  • Förderperiode:
  • 2021-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Förderung der energetischen Sanierung öffentlicher Wohngebäude und Nichtwohngebäude für öffentliche Dienstleistungen, damit der Primär- und Endenergieverbrauch gesenkt und die Emission klimaschädlicher Gase reduziert wird.

 

Potentielle Antragsteller:

Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Gebäude, die im Rahmen des Projektes energieeffizient saniert werden, müssen sich im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden energetische Sanierungen von
– öffentlichen Wohngebäuden
– öffentliche Nichtwohngebäude d.h. Gebäude für öffentliche Dienstleistungen
WICHTIG: es werden nur Projekte finanziert, die dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Umweltschäden (DNSH) entsprechen.
Für jeden zu sanierenden Gebäudekomplex muss ein separater Projektantrag eingereicht werden.
Die Vorhaben müssen eine wesentliche Optimierung der Energieeffizienzklasse der Gebäudehülle vorsehen:
Erforderliche Mindestanförderung: KlimaHaus Klasse B (Effizienz kleiner oder gleich 50 kWh/m²a – gemäß Dekret des Landeshauptmanns Nr.16, 20.04.2024)
Primärenergieeinsparung von mind. 30% augedrückt in kWh (Für eine hohe Einsparung kann die Installation einer Wärmepumpe in Kombination mit einer Niedertemperaturheizung vorgesehen werden).

Geförderte Kosten:
1. Baukosten und technische Spesen (Planung, Bauleitung, Techn. Gutachten, techn.-wirtschaftliche Marchbarkeitsstudien, Sicherheitskoordinierung und Abnahme bis zu einem Betrag von 15% der beitragsfähigen Gesamtinvestition)
2. Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch, wie:
– Installation von thermischen Solaranlagen (Mit Qualitätslabel Solar Keymark)
– Installation von Wärmepumpen (nur für Gebäude außerhalb eines Versogungsgebietes eines Fernheizwerkes)
– Installation von Biomasse-Heizsystemen mit auomatischer Beschickung und Umwelt-Qualitätsklasse 5 Sterne (nur für Gebäude außerhalb eines Versogungsgebietes eines Fernheizwerkes)
3. Hydraulischer Abgleich für jedes Heizelement samt Protokollierung (nach Abschluss der Arbeiten verpflichtend durchzuführen)
4. Ausgaben für die Kommunikation laut EFRE-Kommunikationsrichtlinien

Nicht geförderte Kosten:
a) Personal- und Verwaltungskosten
b) Ausgaben für Gebäude bzw. Gebäudeteile, die für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden
c) Ausgaben für Neubau von Gebäuden oder Gebäudeteilen
d) Ausgabe für die Erhöhung des beheizten Rauminhalts
d) Mehrwertsteuer (nur förderfähig, wenn sie vom Begünstigten nicht zurückgefordert werden kann)
Ausgaben für die Errichtung von Photovoltaikanlagen;
f) Ausgaben für tragende Strukturen (z.B. Dach).

Mindestausgabe: 200.000 Euro.

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