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Aufruf Geschlossen

Digitalisierungsförderung Tirol

  • Förderung der Kosten:
  • bis 50 Prozent
  • Abgabetermin:
  • 31.12.2027
  • Förderperiode:
  • 2023-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Das Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der Einführung (nicht der Entwicklung) modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen zu unterstützen. Die Digitalisierung betriebsinterner Prozesse ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung der Wertschöpfung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Tirol.

Ziel des Aufrufes ist somit, Tiroler Unternehmen bei der Einführung modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen zu unterstützen.

Potentielle Antragsteller:

Fördernehmer*innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.

Große Unternehmen im Sinne des EU Beihilfenrechts können ausschließlich im Rahmen der Großprojekte und nur auf Basis der De-minimis Verordnung gefördert werden.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.

Förderfähige Ausgaben:

Vorgaben zu den geförderten Projekten:

Je nach dem finanziellen Umfang des Vorhabens kann die Förderung entweder in Form eines „Kleinprojekts“ oder eines „Großprojekts“ beantragt werden.

Das Förderprogramm umfasst folgende Schwerpunkte,

  • Schwerpunkt Planung,
  • Schwerpunkt Umsetzung,
  • Schwerpunkt Qualifizierung, wobei dieser ausschließlich für Großprojekte vorgesehen ist.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der maximalen Höhe von insgesamt 150.000 Euro für alle drei Module pro Projekt.

Kleinprojekte:

  • Die Förderung für den Schwerpunkt Planung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 1.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 20.000 Euro.
  • Die Förderung für den Schwerpunkt Umsetzung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 10 Prozent der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen sowie bis zu 20 Prozent für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 5.000 Euro Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 100.000 Euro.
  • Etwaige Qualifizierungskosten können im Rahmen des Schwerpunkts Umsetzung beantragt werden.

Großprojekte:

  • Die Förderung für den Schwerpunkt Planung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 10.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 50.000 Euro.
  • Die Förderung für den Schwerpunkt Umsetzung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 10 Prozent der förderbaren Kosten für mittlere und große Unternehmen sowie bis zu 20 Prozent für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 100.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 1.000.000 Euro.
  • Die Förderung für den Schwerpunkt Qualifizierung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 10.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 50.000 Euro.

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