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Aufruf Geschlossen

Culture Moves Europe – Call for Residency Hosts 2026–2027

  • Förderung der Kosten:
  • Pauschalbeträge
  • Abgabetermin:
  • 18.01.2027
  • Förderperiode:
  • 2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

 

Culture Moves Europe ist eine Initiative des EU-Programms Creative Europe, die vom Goethe-Institut umgesetzt wird. Sie fördert die internationale Mobilität und Zusammenarbeit im europäischen Kultur- und Kreativsektor.

Im Mittelpunkt stehen drei Schwerpunkte:

  1. Internationale kulturelle Zusammenarbeit: Austausch zwischen europäischen Künstlern, Kulturschaffenden und gastgebenden Organisationen sowie Aufbau internationaler Netzwerke.
  2. Künstlerische und kulturelle Entwicklung: Gemeinsame Entwicklung neuer Werke, kreative Forschung, Wissensaustausch und Weiterentwicklung künstlerischer Kompetenzen.
  3. Gesellschaftliche und nachhaltige Transformation: Kulturprojekte mit gesellschaftlichem Mehrwert, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Inklusion und Gestaltung öffentlicher Lebensräume im Sinne des New European Bauhaus.

Potentielle Antragsteller:

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in einem teilnehmenden Creative-Europe-Land, darunter:

  • Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften
  • Museen und öffentliche Kultureinrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen und selbstständige Kulturschaffende

Die Organisation muss in mindestens einem der sieben förderfähigen Bereiche tätig sein: Architektur, Kulturerbe, Design und Modedesign, Literatur, Musik, darstellende Kunst oder bildende Kunst.

Sie muss außerdem geeignete Arbeitsräume, Unterkünfte, Betreuungspersonal und mindestens einen fachlich qualifizierten Mentor bereitstellen können.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden internationale Künstlerresidenzen, bei denen eine Organisation zwischen einem und fünf Künstler*innen bzw. Kulturschaffende aus anderen Creative-Europe-Ländern für einen zusammenhängenden Zeitraum von 21 bis 90 Tagen aufnimmt.
Das Projekt muss mindestens zwei der fünf Programmziele verfolgen: Explore, Create, Learn, Connect, Transform.
Mögliche Vorhaben sind beispielsweise:
  • Kunst im öffentlichen Raum: Eine Gemeinde lädt internationale Künstler*innen ein, die gemeinsam mit lokalen Akteuren Kunstinstallationen, Skulpturen oder kreative Konzepte zur Aufwertung öffentlicher Plätze entwickeln.
  • Kulturelles Erbe und Traditionen: Ein Museum oder eine Gemeinde organisiert eine Künstlerresidenz, bei der internationale Kulturschaffende das lokale Kulturerbe, historische Handwerkstechniken oder regionale Traditionen künstlerisch interpretieren.
  • Architektur und nachhaltige Ortsentwicklung: Internationale Architekten und Designer erarbeiten gemeinsam mit lokalen Fachleuten innovative Gestaltungskonzepte für öffentliche Räume, beispielsweise unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und sozialer Teilhabe.
  • Musik, Theater und Literatur: Eine öffentliche Kultureinrichtung lädt internationale Musiker*innen, Autoren oder darstellende Künstler*innen ein, die gemeinsam mit lokalen Kulturschaffenden neue Werke entwickeln, Workshops durchführen und sich mit der Bevölkerung austauschen.

Nicht ausreichend sind reine Konzert- oder Ausstellungsvorhaben, bei denen ausschließlich bereits bestehende Werke präsentiert werden.

Förderhöhe und Berechnung

Die Förderung erfolgt über feste Pauschalbeträge, abhängig von der Anzahl der aufgenommenen Künstler*innen und der Aufenthaltsdauer. Es handelt sich nicht um eine klassische prozentuale Kostenförderung.

Förderkomponente Förderbetrag

Gastgeberpauschale – 50 Euro pro Künstler und Tag
Tagespauschale für Künstler*innen – 30 Euro pro Künstler und Tag
Reisekostenpauschale unter 5.000 km – 400 Euro pro Künstler
Reisekostenpauschale ab 5.000 km – 800 Euro pro Künstler
Zuschlag für umweltfreundliche Anreise ab 600 km – 400 Euro pro Künstler
Visazuschlag – 120 Euro pro Künstler
Familienzuschlag – 200 Euro pro Kind
Zuschlag für bestimmte Überseegebiete – 175 Euro pro Künstler

Zusätzliche Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen sind möglich.
Maximale Gesamtförderung pro Projekt: 55.000 Euro (bzw. 60.000 Euro mit Barrierefreiheitsförderung)

Wichtig: Die Gesamtförderung wird an die gastgebende Organisation ausbezahlt, die vorgeschriebenen Tages-, Reise- und Zusatzpauschalen müssen jedoch an die Künstler*innen weitergegeben werden. Die Gemeinde kann für ihre eigenen Organisations-, Unterbringungs- und Betreuungskosten grundsätzlich die Gastgeberpauschale von 50 Euro pro Künstler*innen und Tag behalten.

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Machen Sie Ihr Unternehmen resilienter und lassen Sie keine Fördergelder ungenutzt liegen. Welche Förderungen für Sie aktuell möglich sind und wie Ihre Chancen stehen, ermitteln wir gemeinsam im Fördercheck. Fragebogen ausfüllen, Termin auswählen, Ergebnis im Onlinecall erfahren: wenige Schritte – und Sie wissen Bescheid.

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