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Aufruf Geschlossen

ESF+ Piorität I SMART – Beschäftigung

  • Förderung der Kosten:
  • 100 Prozent
  • Abgabetermin:
  • 16.12.2025
  • Förderperiode:
  • 2021-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag
Die Förderung bezieht sich auf das Programm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027 der Autonomen Provinz Bozen, Priorität 1 Beschäftigung, spezifisches Ziel d) – ESO4.4.
Das übergeordnete Ziel des Aufrufs ist die Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte, die auf dem Landesgebiet beschäftigt sind, durch Bildungsmaßnahme. Die Maßnahmen (Maßnahme d.1.2) zielen darauf ab, Weiterbildungskurse zur Förderung der Qualifizierung der Arbeitskräfte im Einklang mit den neuen Bedürfnissen und Profilen des Territoriums einzurichten. Der Projektvorschlag muss die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und die Qualität der Produktion steigern oder erhalten.

Potentielle Antragsteller:

Folgende Einrichtungen können Projektvorschläge einreichen:
1. Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen) mit Rechtssitz und operativem Sitz in Südtirol oder Unternehmen mit Rechtssitz außerhalb Südtirols, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Fördervereinbarung mindestens einen operativen Sitz innerhalb Südtirols haben.
2. Weiterbildungseinrichtungen, die gemäß den Landesbestimmungen akkreditiert sind oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Frist des Aufrufs eingereicht haben (Interessensverbände sind gleichgestellt).
3. Partnerschaften in Form von TUV/TZV in vertikaler Form, Konsortien, EWIV, Unternehmensnetzen, verbundenen Unternehmen und nicht unabhängigen Subjekten. Es sind nur Durchführungspartnerschaften zulässig.
Hinweis: Eine Körperschaft des Dritten Sektors, die zugleich akkreditierte Weiterbildungseinrichtung ist und einen Projektvorschlag zur Qualifizierung der eigenen Fachkräfte im sozialen, betreuenden, kulturellen und erzieherischen Bereich (Linie c) einreicht, darf keine weiteren Projekte als Hauptantragsteller oder Partner einreichen.

Zielgruppe
Die Zielgruppe des Aufrufs sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen (einschließlich Personen in Lohnausgleichskasse), die in einem operativen Sitz/einer Produktionseinheit auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen angestellt sind.
Zugelassene Kategorien von Arbeitnehmern/innen umfassen unter anderem:

  • Angestellte mit unbefristetem oder befristetem Vertrag (Voll- oder Teilzeit).
  • Arbeitnehmer/innen mit Projektvertrag, Lehrvertrag oder Ausbildungsvertrag.
  • Mitarbeiter/innen oder Gehilfen/Gehilfinnen von Familienunternehmen (Ehepartner, Verwandte bis zum dritten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad).
  • Genossenschaftsmitglieder und Unternehmenseigentümer.
  • Selbstständige Arbeitnehmer/innen und Freiberufler/innen.

Ausgeschlossen sind Arbeitnehmer/innen, die zwar in Südtirol angestellt sind, aber in operativen Sitzen außerhalb Südtirols arbeiten, sowie:

  • Sozialpartner, Anteilseigner und Geschäftsführer von akkreditierten Weiterbildungseinrichtungen (oder solchen, die einen Akkreditierungsantrag gestellt haben).
  • Selbstständige und Freiberufler/innen, die von akkreditierten Weiterbildungseinrichtungen beauftragt wurden, wenn sie in Arbeitsaufgaben beschäftigt sind, die direkt mit der Tätigkeit im Rahmen der Akkreditierung als Weiterbildungseinrichtung verbunden sind.
  • Mitarbeiter von Weiterbildungseinrichtungen (es sei denn, die Einrichtung ist eine Körperschaft des Dritten Sektors und die Weiterbildung ist auf den sozialen, betreuenden, kulturellen und erzieherischen Bereich ausgerichtet, nicht auf die administrative Verwaltung).

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung der Arbeitskräfte in drei spezifischen Aktionslinien (Maßnahme d.1.2):
1. d.1.2.a – Weiterbildungskurse (Linie a): Kurse zum Reskilling und/oder Upskilling für neue Kompetenzen der Arbeitskräfte. Die Schulungen müssen sich auf neue berufliche Anforderungen und Profile des Territoriums beziehen, insbesondere auf Themen wie Prozess- und Produktinnovation, Unternehmen 4.0, Smart Specialisation Strategy (S3), Kreislaufwirtschaft, Internationalisierung, soziale Innovation, grüne und blaue Wirtschaft sowie sprachliche und digitale Kompetenzen.
2. d.1.2.b – Weiterbildungskurse für Fahrer/innen von Unternehmensfahrzeugen für den Personentransport (Linie b): Zur Stärkung der technischen Kompetenzen des Personals. Hierzu gehören beispielsweise die Ausbildung für den Führerschein der Klasse D oder den Fahrerqualifizierungsnachweis (CQC). Das Projekt muss verpflichtend ein Sprachenmodul zur Verbesserung der deutschen und/oder italienischen Sprachkompetenzen enthalten. Die Ausbildung für Fahrzeugführer muss überwiegen.
3. d.1.2.c – Weiterbildungskurse für Fachkräfte im sozialen, betreuenden, kulturellen und erzieherischen Bereich (Linie c): Spezialisierte Weiterbildung für Fachkräfte in diesen Bereichen, die bei Einrichtungen des Dritten Sektors beschäftigt sind, welche zugleich akkreditierte Weiterbildungseinrichtungen sind.
Arten der Vorhaben

Die Maßnahmen lassen sich in folgende Typen unterteilen:

  • Betriebliche Vorhaben: Basieren auf dem Weiterbildungsbedarf eines einzelnen Unternehmens (entweder für den Antragsteller bestimmt oder nicht für den Antragsteller bestimmt, wenn ein akkreditierter Bildungsträger der Begünstigte ist).
  • Überbetriebliche Vorhaben: Basieren auf homogenem Weiterbildungsbedarf mehrerer Unternehmen (vorwiegend KMU).

Struktur und Dauer

  • Konfiguration: Die Projekte müssen eine Standardkonfiguration aufweisen. Antragsteller müssen die detaillierte Struktur der Module und Kursfolgen (Titel, Inhalte, Stunden, Gruppen) im Finanzierungsantrag darlegen.
  • Dauer: Projekte der Linien a und c müssen eine Dauer zwischen 200 und 600 Stunden haben. Projekte der Linie b dürfen eine Dauer zwischen 200 und 800 Stunden haben.

Nicht förderfähig sind immaterielle Tätigkeiten sowie Ausbildung zur Einhaltung nationaler obligatorischer Vorschriften (z. B. Sicherheitsschulungen gemäß GVD Nr. 81/2008).

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