Student Housing Fund – Studentenwohnheime
- Förderung der Kosten:
- 19.999 Euro pro Schlafplatz
- Abgabetermin:
- 30.06.2026
- Förderperiode:
- 2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Ziel ist die Schaffung neuer Bettenplätze in Unterkünften bzw. Wohnheimen für Studierende von Hochschuleinrichtungen durch finanzielle Zuschüsse an öffentliche und private Träger.
Wichtig: Gefördert wird nicht direkt der Baukostenzuschuss, sondern ein Zuschuss, der einen Teil der Mieteinnahmen der ersten drei Betriebsjahre abdeckt. Die Investitions- und Baukosten selbst tragen die Begünstigten.
Potentielle Antragsteller:
Antragsberechtigt sind Betreiber*innen oder künftige Betreiber*innen von Studentenunterkünften. Zulässige Kategorien sind:
- Unternehmen
- Wirtschaftsakteure nach dem öffentlichen Vergaberecht
- private Träger
- öffentliche Träger.
Ausgeschlossen sind Akteure:
> mit Antimafia-Ausschlussgründen
> in freiwilliger Liquidation oder liquidationsbezogenen Insolvenzverfahren
> mit Verstößen gegen Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungs-Vorgaben.
Antragsteller*innen müssen nicht zwingend Eigentümer*innen der Immobilie sein, sofern die Verfügbarkeit der Immobilie gesichert ist oder das Verfahren zur Erlangung dieser Verfügbarkeit bereits eingeleitet wurde.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert wird die Bereitstellung neuer Studentenwohnplätze durch:
> Erwerb, Anmietung oder andere Nutzungsformen von Immobilien
> ggf. mit begleitenden Bau- und Umbaumaßnahmen.
Als Intervento = förderfähige Maßnahme / Intervention gelten u. a.:
– außerordentliche Instandhaltung
– Sanierung / Wiederherstellung
– bauliche und städtebauliche Umstrukturierung
– Restaurierung
– energetische Verbesserung / Effizienzsteigerung
– Abriss und Wiederaufbau
– Neubau nicht auf Greenfield-Flächen
– Umnutzung
– Erweiterung
– Fertigstellung
– Barriereabbau
– Anpassung an Erdbeben-, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Betreiber*innen finanzieren zunächst selbst den Erwerb, den Umbau oder die sonstige Vortbereitungstätigkeit der Studentenunterkunft; die mit der Realisierung verbundenen Kosten bleiben bei dem*der Begünstigten und werden nicht im Rahmen dieses Aufrufs erstattet werden. Stattdessen deckt der öffentliche Beitrag einen Teil der Mieterlöse der ersten 3 Betriebsjahre ab.
Praktisch:
Nach Beantragung und Projektbewilligung, muss das Projekt umgesetzt werden (Immobilie erwerben/nutzen, umbauen oder herrichten, die Bettenplätze schaffen und die sozialen Vorgaben einhalten, etwa die Preisreduktion). Erst wenn die Plätze tatsächlich bereitgestellt werden und die Betten real verfügbar sind, wird pro Bett grundsätzlich ein fixer Beitrag von 19.966,66 Euro anerkannt.
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