PNRR FER
- Förderung der Kosten:
- bis 50%
- Abgabetermin:
- 10.11.2025
- Förderperiode:
- 2025
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Ziel der Förderung ist es, kleine und mittlere Unternehmen (PMI) in Italien zu unterstützen, selbst Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen (Photovoltaik oder Mini-Wind), insbesondere für Selbstverbrauch und mit Batteriespeicherung auch energieverzögert zu nutzen.
Die Maßnahme gehört zur Investition 16 „Sostegno per l’autoproduzione di energia da fonti rinnovabili nelle PMI“ im Rahmen der Mission 7 „REPowerEU“ des PNRR.
Potentielle Antragsteller:
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (PMI) mit Sitz in Italien.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind, z. B.:
- Kohlesektor (Kohlenförderung und -verarbeitung)
- Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Fischerei und Aquakultur
Für mittlere Unternehmen gilt ab dem 2. Oktober 2025 eine Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophenschäden, laut Dekret vom 29. September 2025.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden Programme von Investitionen, die unter anderem enthalten:
- Photovoltaik-Anlagen zur Produktion von Strom für Eigenverbrauch
- Mini-Eolikanlagen (kleine Windkraft)
- Speichersysteme / Batteriespeicher (hinter dem Zähler), um produzierten Strom zwischenzuspeichern und verzögert zu verbrauchen
- Energie-Diagnose / Voruntersuchung (Diagnosi energetica), um den Energiebedarf zu analysieren und das Projekt technisch zu begründen – bis zu 50 % Fördersatz hierfür möglich.
- Technische Komponenten, Installation, elektrische Ausrüstung und digitale Technologien, die integraler Bestandteil des Projekts sind.
Die Summe der förderfähigen Ausgaben muss mindestens 30.000 € und darf höchstens 1.000.000 € betragen.
Die Zuschüsse („contributo in conto impianti“) werden je nach Unternehmensgröße und Komponente gestaffelt:
- 40 % der zulässigen Kosten für Mikro- und kleine Unternehmen (PMI kleine)
- 30 % für mittlere Unternehmen
- Für die Speicher-Komponente (zusätzlicher Batterieanteil) kann ein zusätzlicher Zuschlag von 30 % gewährt werden.
- Für die Energiediagnose (Diagnosi energetica) kann eine Förderung von bis zu 50 % der Ausgaben gewährt werden.
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