Interreg Italia Austria Prio III Turismo
- Rimborso delle spese:
- fino a 100%
- Scadenza:
- 01.07.2025
- Periodo di finanziamento:
- 2021-2027
- Finanziamenti
- Contributo alla perdita
Ziel des Programms Interreg VI-A Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im italienisch-österreichischen Grenzgebiet zu stärken und eine intelligente, grüne und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.
Die Priorität Innovation und Unternehmen investiert in die Bereiche
- intelligenter Spezialisierungsstrategien,
- fördert Investitionen und Forschung und Entwicklung und
- unterstützt Unternehmen zu Themen von grenzüberschreitender Bedeutung.
Potenziali richiedenti:
BEGÜNSTIGTE
- Tourismusunternehmen und -verbände,
- Tourismuseinrichtungen,
- Einrichtungen zur Verwaltung von Naturgebieten,
- öffentliche Einrichtungen und Umweltorganisationen,
- Berufsbildungseinrichtungen,
- Verbände von Fachleuten und Arbeitnehmern des Tourismussektors.
Um einen Antrag zu stellen brauch es für das Vorhaben mindestens einen Partner aus beiden Ländern.
Zulässig sind als Projektpartner Einrichtungen/Akteure, die mit ihrer Fachkompetenz im behandelten Themenbereich aktiv zur Umsetzung der Projektinhalte und durch die Nutzung der Projektergebnisse zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen. Also mehr beitragen, als einzig die Lieferung einer Dienstleitung im Rahmen des Projektes.
Grundsätzlich müssen alle Begünstigten ihren Sitz im Programmgebiet haben bzw. dort ihre Tätigkeit ausüben:
- Südtirol,
- Venetien (Provinzen Belluno, Vicenza, Treviso),
- Friaul-Julisch Venetien (Pordenone, Udine, Görz, Triest),
- Kärnten (Klagenfurt-Villach, Unterkärnten, Oberkärnten),
- Salzburg (Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung),
- Tirol (Tiroler Unterland, Innsbruck, Tiroler Oberland, Außerfern, Osttirol).
Spese ammissibili
Die Projektanträge müssen einen konkreten und nachhaltigen grenzübergreifenden Ansatz aufweisen und sich auf die Priorität und das spezifische Ziel beziehen. Die projektbezogenen Ausgaben sind im Zeitraum zwischen Einreichung und dem Datum des Projektendes förderfähig.
Der Finanzrahmen der eingereichten Projekte muss zwischen 200.000 Euro und 1 Million Euro an Förderbeitrag liegen.
Maximales Projektbudget:
- 500.000 Euro bei 2 beteiligten Regionen,
- 750.000 Euro bei drei beteiligten Regionen,
- bis zu 1 Mio. Euro bei mehr als 3 beteiligten Regionen.
Förderfähige Kostenposten:
– Personalkosten
– Büro- und Verwaltungsausgaben:
– Reise- und Unterbringungskosten
– Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
– Ausrüstungskosten
– Infrastruktur- und Bauarbeiten
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