Internationalisierung von Dachmarken und Zertifizierungen/Gütesiegel
- Förderung der Kosten:
- 70%
- Abgabetermin:
- 30.01.2026
- 2026:
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung der Werbung im Ausland für freiwillige italienische Gemeinschaftsmarken (Dachmarken) oder Zertifizierungen/Gütesiegel. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss die Marke/das Siegel über das UIBM (Ufficio Italiano Brevetti e Marchi, Italienisches Patent- und Markenamt) registiriert sein und eine Registriernummer vorweisen.
Potentielle Antragsteller:
Zulässig sind:
- Verbände, die Produktions-/Wirtschaftskategorien repräsentieren.
- Schutzkonsortien nach Art. 53 des Gesetzes vom 24. April 1998, Nr. 128 (inkl. späterer Änderungen).
- Andere Organisationen mit assoziativem oder genossenschaftlichem Charakter.
Sitz: Der rechtliche Sitz und der operative Sitz müssen in Italien liegen.
Marke: Der*die Antragsteller*in muss Inhaber einer bereits registrierten Kollektiv- oder Zertifizierungsmarke nach dem Codice della Proprietà Industriale (CPI) sein.
Markenmanagement/-nutzung: Falls der*die Antragsteller*in nicht direkter Markeninhaber*in ist, muss über einen geeigneten Rechts-/Nutzungstitel zur Nutzung und/oder Verwaltung der registrierten Marke verfügt werden. Dieser Titel muss aus einem formellen Akt hervorgehen, der die Übertragung der Tätigkeit auf die*den Antragsteller*in nachweist und die zeitliche Dauer dieser Tätigkeit angibt.
Miteigentum: Bei Mitinhaberschaft der Marke ist die Genehmigung zur Antragstellung durch jede*n Mitinhaber*in erforderlich.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert wird ein Projekt zur Auslandsbewerbung/Internationalisierung einer bereits registrierten Gemeinschaftsmarke (Dachmarken) oder Zertifizierung/Gütesiegel.
Das Projekt muss zwingend mindestens 2 der folgenden Initiativen (A–F) enthalten (sonst unzulässig).
Initiative A – Internationale Messen & Salons (auch virtuell über digitale Plattformen).
Förderfähig sind u. a. externe Leistungen für:
- Teilnahmegebühren sowie Miete & Aufbau des Messestands (in Italien oder im Ausland), inkl. exklusiver Messe-Organizer-Services (z. B. Versicherung, Reinigung/Security, Anschlüsse/Technik), Hostessing, Stand-Ausstattung, Katalogeintrag, Presseflächen, Transport der Exponate, Zollkosten; außerdem Reisen (max. 2 Mitarbeitende; ohne Taxi/Privatauto) und externe Beratung (z. B. Designer/Architekt für Stand).
- Dolmetschen/Übersetzen sowie Miete von Technik/Equipment (z. B. Screens, Audio/Video).
- Werbe- & Infomaterial (Broschüren, Kataloge, Spots, Web-/Print-Werbung international) inkl. Kreativleistungen (Grafik, Foto, Druck), Hosting, Lizenzen (Bilder/Musik), Sprecher etc.
- Demonstrations-/PR-Aktionen (Media Relations/CRM/Mailing, Pressekonferenzen, Direct-Mailing/E-Mail-Marketing, journalistische/TV-Services), technische Expertisen für Vorführungen, Testimonials, Transport/Zoll (und – wo genannt – Reisen max. 2 Mitarbeitende).
Initiative B – Begleitveranstaltungen zu internationalen Messen (z. B. Themenabende, Verkostungen etc. außerhalb des Messegeländes, aber parallel zur Messe).
Förderfähig sind u. a. externe Leistungen für:
- Miete & Ausstattung temporärer Ausstellungsflächen (z. B. Temporary Store, Airport-Vitrinen) für Events wie Verkostungen/Themenabende/Shows; inkl. Möbel/Strukturen, Presseflächen, Transport/Zoll, externe Stand-/Set-Up-Beratung.
- Dolmetschen/Übersetzen & Technikmiete (Audio/Video, IT-Support, Kameras etc.).
- Werbe- & Infomaterial wie oben (Broschüren/Kataloge/Spots/Web-/Print-Werbung + Kreativleistungen/Hosting/Lizenzen/Sprecher).
- Demonstrations-/PR-Aktionen inkl. Media-Relations/CRM/Mailing, Expert*innen, Testimonials, Transport/Zoll und Reisen (max. 2 Mitarbeitende; ohne Taxi/Privatauto).
Initiative C – Bilaterale Treffen mit ausländischen Verbänden (in Italien/auswärts oder digital; nicht zwingend messengebunden)
Förderfähig sind u. a. externe Leistungen für:
- Dolmetschen/Übersetzen & Technikmiete (Audio/Video etc.).
- Demonstrations-/PR-Aktionen (Media Relations/CRM/Mailing, Expert*innen, Testimonials, Transport/Zoll) inkl. Reisen (max. 2 Mitarbeitende; ohne Taxi/Privatauto).
- Raummiete für Trainings/bilaterale Treffen/Seminare (auch innerhalb von Messearealen), inkl. Dozenten-/Beratungsleistungen (inkl. Reisekosten der Expert*innen) sowie Beratung zur Partnersuche.
Initiative D – Seminare in Italien mit ausländischen Akteuren und im Ausland (auch digitale, öffentlichkeitsorientierte Seminare für Unternehmen/Verbraucher).
Förderfähig sind u. a. externe Leistungen für:
- Dolmetschen/Übersetzen & Technikmiete.
- Werbe- & Infomaterial (Broschüren/Kataloge/Spots/Web-/Print-Werbung + Kreativleistungen/Hosting/Lizenzen/Sprecher).
- Demonstrations-/PR-Aktionen inkl. Expert*innen, Testimonials, Transport/Zoll und Reisen (max. 2 Mitarbeitende; ohne Taxi/Privatauto).
- Raummiete für Seminar-/Veranstaltungsorte (auch in Messearealen) sowie Dozenten-/Beratungsleistungen inkl. Reisekosten der Expert*innen.
Initiative E – Kommunikationsmaßnahmen im Ausland (auch über GDO/Einzelhandelsketten und Online-Kanäle; z. B. Anzeigen in ausländischer Presse/online, Corner in ausländischen GDO-Verkaufsstellen).
Förderfähig sind u. a. externe Leistungen für:
- Dolmetschen/Übersetzen & Technikmiete (Audio/Video etc.), wenn die Kommunikationsmaßnahme Präsenz-Events umfasst.
- Werbe- & Infomaterial / Kampagnen (Broschüren/Kataloge/Spots/Web-/Print-Werbung + Kreativleistungen/Hosting/Lizenzen/Sprecher).
- Demonstrations-/PR-Aktionen inkl. Transport/Zoll und Reisen (max. 2 Mitarbeitende; ohne Taxi/Privatauto).
Initiative F – Aufbau virtueller Communities zur Unterstützung des Zeichens.
Förderfähig sind u. a. externe Leistungen für:
- Übersetzung von Texten für die Community und Dolmetschen bei internationalen Community-Treffen sowie Technikmiete.
- Kommunikations-/Werbematerial (Broschüren/Kataloge/Spots/Web-/Print-Werbung) inkl. Beratung für Aufbau/Entwicklung/Management der Community (z. B. Social Marketing, Software-Entwicklung, Grafik, Koordination).
- Demonstrations-/PR-Maßnahmen inkl. Bewerbung der Community (z. B. Pressekonferenzen, Direct-Mailing/E-Mail-Marketing, journalistische/TV-Services).
Projektdauer: Abschluss innerhalb von 6 Monaten ab Mitteilung der Bewilligung; Ausnahme-Verlängerung bis max. 2 Monate möglich (Antrag spätestens 30 Tage vor Projektende, genehmigungspflichtig).
Förderfähig sind Ausgaben für die Beschaffung externer spezialisierter Dienstleistungen (nachweisbar), mit Belegen ab 2. Oktober 2025.
Wichtig (wenn Reise-/Transportkosten enthalten sind): Reisen sind nur als öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Bahn/Flug/ÖPNV) förderfähig – Taxi und Privat-PKW sind ausgeschlossen – und nur für max. 2 Mitarbeitende des Begünstigten (je nach Initiative ausdrücklich genannt).
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