Bonus Export Digitale
- Rimborso delle spese:
- 10.000 €
- Ababetermin:
- 12.04.2024
- Periodo di finanziamento:
- 2024
- Finanziamenti
- Contributo alla perdita
Dieser Aufruf richtet sich an italienische Kleinst- und Kleinunternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit dem Ziel, ihre Internationalisierungsaktivitäten durch den Einsatz digitaler Exportlösungen zu unterstützen.
Potenziali richiedenti:
Kleinst- und Kleinunternehmen des verarbeitenden Gewerbes, mit primären ATECO-Code: C.
Anforderungen an das Unternehmen:
– muss weniger al 50 Mitarbeiter haben.
– muss eine Bilanzsumme von weniger al 10 Mio. haben.
– muss seit mindestens einem Jahr gewerbliche Produkte in Rechnung stellen.
– muss einen eingetragenen Sitz oder operativen Hauptsitz und Produktionsstätte in Italien haben.
– muss im verarbeitenden Gewerbe tätig sein, primärer ATECO-Code: C.
– müssen aktiv und im Handelsregister eingetragen sein.
– sind nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens/Konkursverfahrens.
– sind bei INPS oder INAIL eingetragen und haben eine reguläre Beitragspflicht.
– haben keine De-Minimis-Beihilfen für den vorliegenden Antrag erhalten.
– stehen nicht auf der Liste der Dienstleister (lt. Artikel 7 des Aufrufs).
Spese ammissibili
Die Unternehmen können einen Voucher für folgende Vorhaben anfragen:
- Beratungen für die Einführung digitaler Lösungen, Konzeption und Anpassung von IT-Prozessen und IT-Lösungen
- Implementierung von E-Commerce-Systemen, Websites, mobilen Apps und Zusatzdiensten wie Smart Payment, Übersetzungen und Content-Strategie.
- Entwicklung von Kommunikations- und Werbestrategien speziell für den digitalen Export.
- Digitales Marketing, SEO, SEM, Content Marketing und Verwaltung der Präsenz in den sozialen Medien.
- CMS-Dienste für die Neugestaltung von Websites, Abonnement von SaaS-Plattformen für die Verwaltung der Online-Präsenz.
- Beratung für die Entwicklung der Organisation und des Personals sowie für notwendige Hardware-Upgrades.
Um den Beitrag zu erhalten, müssen die Lieferanten, die für die oben beschriebenen Dienstleistungen ausgewählt wurden, in der Liste von Invitalia aufgeführt sein.
Nicht förderfähig sind allgemeine Ausgaben für Hardware, Steuern, Sozialabgaben, Rechts- und Notargebühren, gewöhnliche Verwaltungs-, Geschäfts- oder Handelskosten sowie direkte Kosten für geistiges Eigentum.
Der Bonus Export Digitale Plus für die Internationalisierung sieht Beiträge im Rahmen der „De-Minimis-Regelung“ vor:
– 10.000 Euro für Unternehmen, bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 12.500 Euro (ohne MwSt.)
– 22.500 Euro für Netzwerke und Konsortien, bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 25.000 Euro (ohne MwSt.)
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