Aufruf Geschlossen

Zinsbeitrag für Investitionen in Nachhaltigkeit und Innovation

Vorrangiges Ziel der vorliegenden Maßnahme ist es, jene Unternehmen, die in nachhaltige Entwicklung und Innovation investieren, durch die Gewährung von Zinszuschüssen für Finanzierungen, die von den Garantiegenossenschaften garantiert werden, zu unterstützen.
Nur durch eine nachhaltigkeitsorientierte Umgestaltung der Wirtschaft können globale Umwelt- und Klimaziele erreicht werden. Investitionen in Innovation und Technologie ermöglichen eine Steigerung der Produktivität der Unternehmen.

Potentielle Antragsteller:

Begünstigt werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere Unternehmen, die den Parametern der europäischen Investitionsbank (EIB) entsprechen (bis zu 3.000 Beschäftigten sog. MIDCap).

Diese Unternehmen müssen im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sein und ihren Sitz und/oder ihre Produktionseinheit in der Provinz Bozen haben. Zudem müssen sie dort  als aktiv aufscheinen.

Um von den Maßnahmen zu profitieren, müssen alle oben angeführten Subjekte von der kreditgebenden Bank oder von der KAG (Kreditanlagegesellschaften) mit Status „in bonis“ und nicht als Unternehmen „in Schwierigkeiten“ eingestuft sein.

Förderfähige Ausgaben:

Mit dem Ziel, ein nachhaltiges Wachstum zu fördern und die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken, können Beiträge zur Senkung der Finanzierungskosten für von Unternehmen aufgenommene Finanzierungen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass diese Finanzierungen mit folgenden noch nicht begonnenen Investitionen in Zusammenhang stehen:

a) Investitionen in Umwelt (Environment) und Innovation,
b) Investitionen in Soziales (Social) und Innovation,
c) Investitionen in Unternehmensführung (Governance) und Innovation.

Vor Gewährung der Finanzierung prüfen die Banken und die KAG als finanzierende Einrichtungen sowie die Garantiegenossenschaften als Garantiegeber, ob der vom Antragsteller im Beitragsansuchen in Eigenerklärung angegebene Investitionszweck mit dem Rahmen der förderfähigen Investitionen übereinstimmt.

Die durch Beiträge geförderten Finanzierungen dürfen weder ganz noch teilweise zur Tilgung bestehender Bankschulden verwendet werden.

Die genannten Finanzierungen müssen einen Betrag zwischen 30.000,00 Euro und 500.000,00 Euro aufweisen und dürfen eine maximale Laufzeit von 10 Jahren nicht überschreiten.

Den Banken und der KAG wird von der Autonomen Provinz Bozen eine Liste der finanzierbaren Investitionen zur Verfügung gestellt.

Die von den Garantiegenossenschaften ausgestellten Garantien betragen 80 Prozent des Finanzierungsbetrags, auf den sich die jeweilige Garantie bezieht.

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