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EFRE SMART E-Government

  • Förderung der Kosten:
  • 100%
  • Abgabetermin:
  • 12.09.2023
  • Förderperiode:
  • 2021-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Ziel ist die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung durch die Stärkung der Anwendung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) in den Kompetenzbereichen der öffentlichen Verwaltung, damit :

  1. die notwendigen Voraussetzungen für die Verbreitung des e-Governments und
  2. die vollständige Interoperabilität der diversen Ebenen der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden können.

 

Potentielle Antragsteller:

Öffentliche Körperschaften im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden technologische Lösungen für die Realisierung von interoperablen, mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen integrierten und entworfenen e-Government-Diensten (Joined-up-Services) und integrierte Lösungen für die Smart Cities und Communities, welche:
– die Qualität öffentlicher Dienstleistungen verbessern;
– die interne Effizienz des öffentlichen Sektors steigern;
– den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen verringern (Vereinfachung der bürokratischen Abläufe);
– öffentliche Verfahren zu beschleunigen;
– die öffentliche Verwaltung transparenter zu machen;
– die demokratische Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu fördern;
– Unterstützung auch in den entlegensten Gebieten zu fördern.
Alle Projektvorschläge müssen Folgendes gewährleisten:
– Verwendung der vorhandenen nationalen, bereits funktionierenden Plattformen (SPID; PagoPA, FatturaPA, AppIO, usw.);
– Verwendung des Südtiroler eGovernment- Portals myCIVIS und der dort angewandten Prinzipien und Policies;
– Kohärenz mit der IT-Referenzarchitektur des Landes;
– Die Offenlegung aller öffentlichen Daten auf dem Open-Data-Portal der Provinz
Für die Förderung der Personalkosten kann zwischen standardisierten Einheitskosten oder Pauschalsatz (20% der projektgesamtkosten) gewählt werde.
Nicht förderfähig:
– Verwaltungskosten
– Nicht mit dem Vorhaben direkt zusammenhängende Ausgaben.
Mindestbetrag: 300.000 Euro
Maximalbetrag: 4.000.000 Euro

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