Rechtsberatung Internationalisierung
- Förderung der Kosten:
- 40%
- Abgabetermin:
- 30.06.2026
- Förderperiode:
- 2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Die Handelskammer Bozen unterstützt die Südtiroler Unternehmen mit Verlustbeiträgen bei der Inanspruchnahme von Beratungen rechlticher Natur im Rahmen ihrer Internationalisierungsprojekten.
Potentielle Antragsteller:
Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen aller Sektoren, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, mit Geschäftssitz in Südtirol.
Unternehmen, die Beratungsdienstleistungen oder andere Dienstleistungen an potentielle Antragsteller verkaufen, dürfen nicht um eine Förderung ansuchen.
Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen.
Förderfähige Ausgaben:
Förderfähige Maßnahmen:
- Erstellung oder Anpassung von internationalen Kauf- und Vertriebsverträgen für Märkte außerhalb Italiens, unter anderem:
- a) Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs
- b) Kaufverträge
- c) Agentur-, Distributions- und Handelsvertreterverträge
- d) Werkverträge
- e) Lizenz- und Franchiseverträge
- f) Verschwiegenheitsvereinbarungen (Non-Disclosure-Agreements (NDA)
- Inanspruchnahme von Beratungen für die technische Exportabwicklung (z.B. Zoll-, Steuerrecht, Transport/Logistik, Versicherung, Zahlung) für Märkte außerhalb Italiens;
- Beratungen in Zusammenhang mit den rechtlichen Erfordernissen für den Onlinehandel für spezifische Länder außerhalb Italiens.
Nicht förderfähig sind Ausgaben für:
- die Überprüfung und Erstellung von nationalen Verträgen für Verkauf und Vertrieb
- Reise- und Aufenthaltskosten;
- Ausgaben für Mahlzeiten, Erfrischungen, Buffets, Geschenken oder Prämien jeder Art;
- Ausgaben für Beratungsleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören, wie laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung oder Werbung;
- Personalkosten.
ACHTUNG: Unternehmen denen ein Beitrag bei der Ausschreibung für die Gewährung von Beiträgen für „Digitalisierung I4.0“ Jahr 2025 oder „Internationalisierung“ 1/2025 genehmigt wurde, dürfen bei der Ausschreibung für die Gewährung von Beiträgen für „Internationalisierung“ 2/2025 nicht mehr teilnehmen.
Die Anträge können ausschließlich telematisch über die digitale Plattform RESTART vom 12. Januar 2026, 12:00 Uhr bis 30. Juni 2026, 12:00 Uhr eingereicht werden. Der Zugriff erfolgt durch Authentifizierung mittels digitaler Identität (SPID) 2. Stufe oder nationaler Servicekarte (CNS) oder der elektronischen Identitätskarte (CIE).
Mindestausgaben: 2.000 Euro
Maximale Fördersumme pro Ansuchen: 5.000 Euro
Wichtig:
- Die Anbieter von Beratungsleistungen können nicht gleichzeitig Beitragsempfänger Ausschreibung sein.
- Die Beiträge gemäß dieser Ausschreibung sind für dieselben förderfähigen Kosten kumulierbar.
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