Ausbildung von Lehrlingen
- Förderung der Kosten:
- 2.000 Euro
- Abgabetermin:
- 31.12.2026
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Land Südtirol will Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen fördert, um die Beschäftigung und das Qualifikationsniveau zu erhöhen, mit einem finanziellen Zuschuss für Lehrbetriebe.
Potentielle Antragsteller:
Die Prämie können folgende Lehrbetriebe in Anspruch nehmen:
- Unternehmen, die im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind,
- freiberuflich Tätige, die in den Listen oder Verzeichnissen laut Artikel 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sind,
- Selbstständige,
- und in einem der zugelassenen Bereiche Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Landwirtschaft und Tourismus in der Autonomen Provinz Bozen tätig sind.
Förderfähige Ausgaben:
Die Prämie erhalten Lehrbetriebe, deren Lehrlinge, die im betreffenden Beruf vorgeschriebene betriebliche Lehrzeit im Lehrbetrieb beendet, die Lehrabschlussprüfung bestanden haben und mindestens die Hälfte der vorgeschriebenen Lehrzeit im Lehrbetrieb absolviert haben.
Die Prämie für den Lehrbetrieb beträgt 2.000,00 Euro, wenn der Lehrling die gesamte vorgesehene Lehrzeit in diesem Betrieb absolviert und zudem die Lehrabschlussprüfung bestanden hat.
Wenn die vorgesehene Lehrzeit nicht zur Gänze, aber mindestens zur Hälfte im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert wurde, beträgt die Prämie 1.000,00 Euro.
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