ISI INAIL 2025
- Förderung der Kosten:
- bis 80%
- Abgabetermin:
- 27.02.2026
- Förderperiode:
- 2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Hauptziel des Bando Isi 2025 ist, Unternehmen finanziell zu unterstützen, damit sie nachweislich die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten verbessern. Träger der Maßnahme ist INAIL; sie richtet sich vor allem an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.
Die Ziele im Überblick:
- Mehr Arbeitsschutz: Gefördert werden Projekte, die das Sicherheitsniveau messbar verbessern – im Vergleich zur Situation vor dem Antrag.
- Modernisierung der Landwirtschaft: Besonders Kleinst- und Kleinbetriebe in der landwirtschaftlichen Primärproduktion sollen neue, innovative Maschinen und Geräte kaufen. Das soll Unfälle und körperliche Belastung senken, Emissionen reduzieren und Nachhaltigkeit sowie Effizienz steigern.
- Neue Risiken abdecken: Die Förderung soll auch bei neuen oder wachsenden Risiken helfen, z. B. durch Klimawandel oder technologischen Fortschritt.
- Strategisch abgestimmt: Die Maßnahme passt zur EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027 und zur UN-Agenda 2030.
- Bessere Organisation fördern: Neben Technik geht es auch um Organisations- und Managementmodelle (z. B. für soziale Verantwortung).
Potentielle Antragsteller:
- Unternehmen (auch Einzelunternehmen), die in einem regionalen/provinziellen Gebiet tätig sind und bei der Handelskammer eingetragen sind.
- Organisationen des Dritten Sektors: meist nur für Achse 1.1 (Projekte zur Verringerung des Risikos beim manuellen Bewegen von Personen). Wenn sie wie ein Handelsunternehmen tätig sind und im Unternehmensregister stehen, gelten diese Einschränkungen nicht.
Vorraussetzungen:
- Versicherung: bei INAIL (oder in der Landwirtschaft bei INPS) versichert.
- Arbeitskraft: mindestens 1 ULA (Jahresarbeitseinheit) im Referenzjahr.
- Ausnahmen: Einzelunternehmer ohne Beschäftigte sind davon befreit – außer bei professionellen landwirtschaftlichen Unternehmern (IAP), dort gilt die Regel weiter. Saisonbetriebe dürfen ggf. auf 1 ULA aufrunden, wenn sie seit mind. einem Jahr bestehen.
- Keine frühere Zusage: Wer bereits eine Zusage aus Isi 2022, 2023 oder 2024 hat, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Ausnahme: Projekte zur Einführung von Organisations- und Managementmodellen für soziale Verantwortung.
Potentzielle Begünstigte unterscheiden sich je nach gefördeter Investitionsachse:
Förderfähige Ausgaben:
5 Investitionsachsen werden gefördert:
Achse 1 – Berufsbedingte Risiken & Organisationsmodelle
- Achse 1.1: Projekte zur Senkung von Gesundheitsrisiken (z. B. Chemikalien, Lärm, Vibrationen, manuelles Bewegen von Lasten/Personen).
- Achse 1.2: Einführung von Organisations- und Managementsystemen für Arbeitsschutz/soziale Verantwortung (z. B. ISO 45001).
Antragsteller: Handelskammer-registrierte Unternehmen (allgemein).
Fördesatz: bis 65 % (Achse 1.1) und bis 80 % (Achse 1.2).
Achse 2 – Unfallrisiken reduzieren
-
Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, z. B. Absturzsicherung (feste Verankerungen), Austausch alter Maschinen, sicheres Arbeiten in engen oder schadstoffbelasteten Räumen.
Antragsteller: Handelskammer-registrierte Unternehmen (allgemein).
Fördesatz: bis 65 %.
Achse 3 – Asbestsanierung
-
Entfernung und Erneuerung asbesthaltiger Bauteile (z. B. Dächer, Zwischendecken).
Antragsteller: Handelskammer-registrierte Unternehmen (allgemein).
Fördesatz: bis 65 %.
Achse 4 – Bestimmte Wirtschaftssektoren
- Nur für Kleinst- und Kleinunternehmen in ausgewählten Branchen (z. B. verarbeitendes Gewerbe wie Textil/Holz/Keramik, Fischerei, Gastronomie).
- Beispiele: Maschinenaustausch, Reduktion von Holzstaub.
Antragsteller: Nur Kleinst- und Kleinunternehmen, die in der Handelskammer eingetragen sind.
Fördesatz: bis 65 %.
Achse 5 – Landwirtschaft
- Für die landwirtschaftliche Primärproduktion, Fokus auf innovative Maschinen (weniger Emissionen, Lärm, Unfallrisiken).
- Achse 5.1: allgemeine landwirtschaftliche Betriebe.
- Achse 5.2: Junglandwirte (unter 40 / 41 noch nicht erreicht).
Antragsteller: Nur Kleinst- und Kleinunternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion.
Fördesatz: bis 65 % (Achse 5.1) und bis 80 % (Achse 5.2).
Fördertopf insgesamt: 600 Mio. Euro
Förderbetrag pro Projekt: 5.000 Euro bis 130.000 Euro
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