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Transizione 5.0 – Iperammortamento

Das Ziel der Förderung „Transizione 5.0“ mit Iperammortamento ist Unternehmen zu Investitionen in die digitale und ökologische Transformation ihrer Produktionsprozesse zu bewegen, indem Investitionen steuerlich attraktiver gemacht werden.

Konkret verfolgt die Maßnahme folgende Ziele:

  • Beschleunigung der digitalen Transformation: Einführung von Industrie-4.0-Technologien, Digitalisierung von Produktionsprozessen, IT-Systemen und Wertschöpfungsketten und Einsatz vernetzter Maschinen, Software, Plattformen und datenbasierter Systeme.
  • Unterstützung der ökologischen Transformation: Förderung der Eigenproduktion erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch, Stärkung von Energieeffizienz und Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energien, Beitrag zur Erreichung nationaler und europäischer Klimaziele.
  • Stärkung des Produktionsstandorts Italien und Europa: Verpflichtende EU-/EWR-Herkunft („Made in Europe“), Förderung europäischer Technologieanbieter und Wertschöpfung, Verringerung strategischer Abhängigkeiten von Drittstaaten.
  • Anreiz für langfristige, reale Investitionen: Förderung greift nur bei tatsächlichen Investitionen in neue Wirtschaftsgüter, Vorteil entsteht über mehrere Jahre durch Abschreibung, Fokus auf nachhaltige Modernisierung statt kurzfristiger Liquiditätseffekte.

Potentielle Antragsteller:

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen aller Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften)
  • Unabhängig von Größe oder Branche
  • Unternehmen, die
    • zwischen 1. Januar 2026 und 30. September 2028 investieren,
    • in Produktionsstätten auf italienischem Staatsgebiet,
    • in neue, förderfähige materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter.

Förderfähige Ausgaben:

Förderfähige Investitionen

  • Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter für Industrie-4.0-konforme digitale Transformation (Maschinen, Anlagen, Software, Plattformen, Algorithmen etc.)
  • Güter müssen:
    • den neuen Anhängen IV und V des Haushaltsgesetzes 2026 entsprechen,
    • vernetzt (interkonnektiert) sein,
    • durch ein technisches Gutachten (perizia asseverata) bestätigt werden.

Zusätzlich begünstigt:

  • Neue materielle Güter zur Eigenproduktion von erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch (inkl. Speicher),
  • insbesondere hoch effiziente EU-produzierte Photovoltaikmodule (mit definierten Effizienzschwellen),
  • klassische Standard-PV-Module sind ausgeschlossen.

„Made in Europe“-Pflicht

  • Alle geförderten Güter müssen in der EU oder im EWR hergestellt worden sein.
  • Nachweispflichten:
    • Materielle Güter: Ursprungszertifikat oder Herstellererklärung
    • Immaterielle Güter (Software):
      • Angabe der Entwicklungsstandorte,
      • mindestens 50 % der Entwicklungswertschöpfung in EU/EWR,
      • Offenlegung von Open-Source-Anteilen (nicht relevant für die Ursprungsermittlung).

Förderintensität (Abschreibungsaufschlag)
Der Investitionswert kann steuerlich wie folgt erhöht abgeschrieben werden:

  • +180 % für Investitionen bis 2,5 Mio. €
  • +100 % für 2,5–10 Mio. €
  • +50 % für 10–20 Mio. €

Keine Zusatzboni für besondere ökologische Zielerreichung

Kumulierung

  • Kombination mit nationalen und EU-Förderungen möglich,
  • Voraussetzung: keine Doppelfinanzierung derselben Kosten und keine Überförderung.

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