Autoimpiego Centro-Nord
- Förderung der Kosten:
- 65% - 100%
- Abgabetermin ganzjährig:
- 31.12.2026
- Förderperiode:
- 2021-2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Ziel ist die Förderung von aktiver Inklusion und Arbeitsmarktintegration durch Unterstützung bei der Gründung neuer Vorhaben im Bereich:
- selbständige Tätigkeit,
- freiberufliche Tätigkeit,
- unternehmerische Tätigkeit.
Adressiert werden junge Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt.
Potentielle Antragsteller:
Begünstigt sind junge Menschen zwischen 18 Jahren (vollendet) und 35 Jahren (noch nicht vollendet). Sie müssen alternativ nicht beschäftigt, nicht aktiv oder arbeitslos sein, einschließlich Personen in Marginalisierung, sozialer Verwundbarkeit oder Diskriminierung.
Antragsfähig sind Initiativen in Form von:
- Selbstständige mit Eröffnung einer MwSt.-Nummer
- Freiberufler*innen
- Einzelunternehmen
- Gesellschaften
- Genossenschaft
*Bei Gesellschaften dürfen auch Nicht-Begünstigte beteiligt sein, sofern Kontrolle und Verwaltung bei den förderfähigen Personen liegen und dies für 3 Jahre so bleibt.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert wird die Neugründung neuer wirtschaftlicher Initiativen in den italienischen Mitte- und Nordregionen.
Zulässig sind grundsätzlich Initiativen in allen Wirtschaftssektoren, außer
– Landwirtschaft,
– Fischerei,
– Fischzucht.
Fördermöglichkeiten:
1. Voucher
Der Voucher fördert bei Autoimpiego Centro-Nord vor allem die anfänglichen Sachinvestitionen für den Start der neuen Tätigkeit, also keine laufenden Betriebskosten, sondern die direkt für den Aufbau des Vorhabens nötigen Anschaffungen und Leistungen. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und beträgt 100 % der anerkannten Investition bis 30.000 Euro pro Vorhaben; er kann auf 40.000 Euro steigen, wenn innovative, technologische oder digitale Güter/Leistungen oder Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. Energieeinsparung angeschafft werden.
Konkret förderfähig sind beim Voucher:
- neue Maschinen, Anlagen, Geräte und Einrichtung
- Software und IKT-Leistungen, einschließlich Softwarelizenzen sowie Entwicklung von Anwendungssoftware, digitalen Plattformen und Apps
- immaterielle Investitionen, insbesondere für den Erwerb von Kompetenzen zur Entwicklung technologischer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse, außerdem Webportale zu Werbezwecken, Visual-/Digital-Branding sowie Marken- und Namensentwicklung
- technisch-spezialisierte Beratungen, etwa für die Entwicklung innovativer Produkt- oder Prozesslösungen, Prototypen, Modelle, Formen/Matrizen oder Umwelt- bzw. Energiezertifizierungen.
2. Investitionsprogramme
Begünstigte planen nicht nur einzelne Anschaffungen, sondern ein komplettes Startpaket für das Vorhaben, zum Beispiel Umbauarbeiten, Maschinen, Einrichtung, Software, digitale Tools, immaterielle Vermögenswerte und bestimmte technisch-spezialisierte Beratungen.
Förderfähig sind unter anderem:
- bauliche Maßnahmen für Renovierung bzw. außerordentliche Instandhaltung, allerdings nur bis 50 % des anerkannten Investitionsprogramms,
- neue Maschinen, Anlagen, Geräte und Einrichtung,
- Software, IT-/Telekommunikationsleistungen, Lizenzen, Entwicklung von Apps oder digitalen Plattformen,
immaterielle Investitionen, etwa Markenentwicklung, Webportal, digitale Markenidentität oder Kompetenzerwerb für technologieorientierte Produkte und Prozesse, - technisch-spezialisierte Beratung, etwa für innovative Prozess-/Produktlösungen, Prototypen oder Umwelt-/Energiezertifizierungen.
Nicht förderfähig sind insbesondere:
> Grundstücke und Immobilienkauf,
> Zinsen und Steuern,
> Rohstoffe und Halbfabrikate,
> Personal, Nebenkosten, Mieten und Leasing,
> nicht technisch-spezialisierte Beratung,
> Rechts-, Steuer- und Antragsberatung.
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