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Thermische Solaranlagen

Das Land Südtirol gewährt Unternehmen Investitionsbeiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die Installation thermischer Solaranlagen, die in Südtirol durchgeführt werden muss.

Allgemeine Förderbedingungen:

  • Mindestinvestition: 4.000 € (ohne MwSt.)
  • Beiträge werden ausschließlich auf Netto-Kosten gewährt; die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
  • Die Investitionen müssen in Südtirol erfolgen.
  • Bindungsfrist: Die geförderten Gebäude dürfen 5 Jahre lang nach Auszahlung weder verkauft noch stillgelegt werden.
  • Mehrfachförderung oder Kombination mit anderen Förderungen oder Steuerabzügen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.

Potentielle Antragsteller:

Kleine, mittlere und große Unternehmen jedes Wirtschaftszweiges.

Der Beitragssatz der Förderung ändert sich je Unternehmensgröße:

  • KLEINES UNTERNEHMEN → 40% auf die zulässigen Kosten;
  • MITTLERES UNTERNEHMEN → 30% auf die zulässigen Kosten;
  •  GROSSES UNTERNEHMEN → 20% auf die zulässigen Kosten.

Förderfähige Ausgaben:

Technische Vorgaben:

  • Die verwendeten Sonnenkollektoren müssen gemäß Qualitätslabel Solar Keymark zertifiziert sein.

Zulässige Kosten:

  • Thermische Solaranlagen mit Wärmespeicher.

Für den Einbau von thermischen Solaranlagen innerhalb einer abgegrenzten Versorgungszone einer Fernheizanlage sind keine Beiträge vorgesehen.

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