PV-Anlage für kleine Unternehmen
- Förderung der Kosten:
- 20%
- Abgabetermin:
- 31.05.2026
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Land Südtirol gewährt Investitionsbeiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die Installation von Photovoltaikanlagen für kleine Unternehmen, die in Südtirol durchgeführt werden muss.
Allgemeine Förderbedingungen:
- Mindestinvestition: 4.000 € (ohne MwSt.)
- Beiträge werden ausschließlich auf Netto-Kosten gewährt; die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
- Die Investitionen müssen in Südtirol erfolgen.
- Bindungsfrist: Die geförderten Gebäude dürfen 5 Jahre lang nach Auszahlung weder verkauft noch stillgelegt werden.
- Mehrfachförderung oder Kombination mit anderen Förderungen oder Steuerabzügen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.
Potentielle Antragsteller:
Kleine Unternehmen jedes Wirtschaftszweiges.
Fördersatz: 20% auf die zulässigen Kosten.
Der Fördersatz kann auf 25% angehoben werden wenn:
- verwendete Photovoltaikmodule nicht in China gefertigt werden;
- Photovoltraikzellen nicht aus China stammen;
- Wechselrichter nicht aus China stammen;
- Speicherbatterien nicht aus China stammen.
Förderfähige Ausgaben:
Technische Vorgaben:
- Einbau von Photovoltaikanlagen zur Deckung des jährlichen Bedarfs an elektrischer Energie von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 1. Jänner 2025 ausgestellten Baukonzession errichtet wurden.
- Je Unternehmen können Photovoltaikanlagen bis zu einer Gesamtsumme von 100 kWp Nennleistung gefördert werden, unter Berücksichtigung der Nennleistung bereits geförderter Anlagen in den Jahren 2023, 2024 und 2025.
Zulässige Kosten:
- Photovoltaikanlagen,
- Speicherbatterien bis zu einer Speicherkapazität von 1 kWh/kWp geförderter Photovoltaik-Leistung,
- Dachbegrünung im Aufstellungsbereich der Photovoltaikanlage.
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