Aufruf Geschlossen

Photovoltaik Inselanlagen

Das Land Südtirol gewährt Unternehmen Investitionsbeiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die Installation von Photovoltaik- und Windkraftanlagen ohne Netzanschluss, die in Südtirol durchgeführt werden muss.

Allgemeine Förderbedingungen:

  • Mindestinvestition: 4.000 € (ohne MwSt.)
  • Beiträge werden ausschließlich auf Netto-Kosten gewährt; die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
  • Die Investitionen müssen in Südtirol erfolgen.
  • Bindungsfrist: Die geförderten Gebäude dürfen 5 Jahre lang nach Auszahlung weder verkauft noch stillgelegt werden.
  • Mehrfachförderung oder Kombination mit anderen Förderungen oder Steuerabzügen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.

Potentielle Antragsteller:

Kleine, mittlere und große Unternehmen jedes Wirtschaftszweiges.

Der Beitragssatz der Förderung ändert sich je Unternehmensgröße:

  • KLEINES UNTERNEHMEN → 40% auf die zulässigen Kosten;
  • MITTLERES UNTERNEHMEN → 30% auf die zulässigen Kosten;
  •  GROSSES UNTERNEHMEN → 20% auf die zulässigen Kosten.

Förderfähige Ausgaben:

Technische Vorgaben:

  • Die Anlage muss Stromverbraucher versorgen, für die ein Anschluss an das Stromnetz nicht kostengünstiger realisiert werden kann als der Einbau der Photovoltaik- oder Windkraftanlage.
  • Die Anlage muss mit Speicherbatterien ausgestattet sein mit:
    • für Photovoltaikanlagen: einer Speicherkapazität von mindestens 2,5 kWh pro kWp Nennleistung der Photovoltaikanlage;
    • für Windkraftanlagen oder einer Kombination von Photovoltaik- und Windkraftanlagen: Speicherkapazität zur Abdeckung des elektrischen Energiebedarfs für mindestens zwei Tage.

Zulässige Kosten:

  • Photovoltaikanlage mit Wechselrichter;
  • Windkraftanlage mit Wechselrichter;
  • Speicherbatterien.

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