Aufruf Geschlossen

ON – Oltre Nuove imprese

Das Förderung „ON – Oltre Nuove imprese a tasso zero” ist ein Anreiz für die Gründung und Entwicklung von Unternehmen, an denen überwiegend junge Menschen oder Frauen beteiligt sind. Sie finanziert Investitionsprojekte für neue unternehmerische Initiativen oder zur Erweiterung, Diversifizierung oder Umwandlung bestehender Aktivitäten in den Bereichen Fertigung, Dienstleistungen, Handel und Tourismus. Die Förderungen bestehen aus einer Kombination aus zinslosen Darlehen und Verlustbeiträgen mit einer Obergrenze von 90 % der förderfähigen Ausgaben.

Potentielle Antragsteller:

a) Kleinst- und Kleinunternehmen, die seit höchstens 60 Monaten als Gesellschaft gegründet wurden (5 Jahren) und nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind.
Für Unternehmen, die seit weniger als 36 Monaten bestehen, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

-Es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet.

-Es wurde kein anderes Unternehmen übernommen, außer der übernommene Umsatz beträgt weniger als 10 % des eigenen Vorjahresumsatzes.

-Das Unternehmen wurde nicht durch eine Fusion gegründet, es sei denn: Der Umsatz nach der Fusion übersteigt den kombinierten Umsatz der fusionierten Unternehmen nicht um mehr als 10 %, oder alle fusionierten Unternehmen erfüllen ebenfalls die Förderkriterien.

b) Teams von natürlichen Personen, die ein neues Unternehmen gründen möchten (innerhalb von 45 tagen nach Förderzusage)
Die Gesellschaft muss zu mehr als der Hälfte der Mitglieder und Beteiligungsquoten aus Personen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren oder aus Frauen jeden Alters bestehen.

c) Unternehmen aus folgenden Bereichen können für Förderungen in Frage kommen:

– Produktion von Gütern in den Bereichen Industrie, Handwerk und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte. Dazu zählen auch Aktivitäten im Bereich soziale Innovation, also die Herstellung von Produkten, die neue soziale Beziehungen fördern oder neue gesellschaftliche Bedürfnisse auf innovative Weise erfüllen.

– Dienstleistungen für Unternehmen und/oder Privatpersonen – auch solche, die auf soziale Innovation ausgerichtet sind.

– Handel mit Waren und Dienstleistungen.

– Tourismus, insbesondere:

  • touristisch-kulturelle Aktivitäten, die das kulturelle, ökologische oder landschaftliche Erbe aufwerten und nutzbar machen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringungs- und Empfangskapazitäten für Gäste.

Förderfähige Ausgaben:

Für Unternehmen, die seit höchstens 36 Monaten bestehen oder gegründet wurden, können Projekte bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Umsetzung neuer Initiativen oder die Entwicklung bestehender Aktivitäten gefördert werden.

Förderfähige Ausgaben:
>> Bauarbeiten und ähnliche Arbeiten – maximal 30 % der förderfähigen Investition
>> Maschinen, Anlagen und Ausrüstung
>> Computerprogramme und Dienstleistungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
>> Patente und entsprechende Nutzungslizenzen
>> Fachberatung – maximal 5 % der förderfähigen Investition
>> Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Finanzierungsvertrags und der Gründung des Unternehmens
>> Betriebskapital bis zu einer Höhe von 20 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben für:
>> Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Verbrauchsmaterialien und Waren
>> für die Ausübung der Geschäftstätigkeit erforderliche Dienstleistungen
>> Nutzung von Vermögenswerten Dritter

Für Unternehmen, die seit mindestens 36 Monaten und höchstens 60 Monaten bestehen, sind Projekte bis zu 3 Millionen Euro für die Umsetzung neuer Initiativen oder die Entwicklung bestehender Aktivitäten durch die Erweiterung der Tätigkeit, die Diversifizierung der Produktion durch neue zusätzliche Produkte oder die radikale Umgestaltung des Produktionsprozesses förderfähig.
Förderfähige Ausgaben:
>> Kauf von Immobilien (nur im Tourismussektor) – maximal 40 % der förderfähigen Investition
>> Bauarbeiten und ähnliche Arbeiten – maximal 30 % der förderfähigen Investition
>> Maschinen, Anlagen und Ausrüstung
>> Computerprogramme und Dienstleistungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
>> Patente und entsprechende Nutzungslizenzen
>> Marken

Die Geschäftspläne müssen nach Einreichung des Antrags begonnen und innerhalb der im Bewilligungsbeschluss angegebenen Fristen abgeschlossen werden, entsprechend den Merkmalen des Projekts, in jedem Fall jedoch spätestens 24 Monate nach Abschluss des Finanzierungsvertrags.

Förderung der Kosten: bis zu 90% (max. 20% Verlustbeitrag)

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