Nachhaltige Mobilität
- Förderung der Kosten:
- bis 75%
- Abgabetermin:
- 31.08.2025
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Land Südtirol gewährt Beiträge für Maßnahmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität in Südtirol beitragen. Gefördert werden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung.
Potentielle Antragsteller:
Anspruch auf die Beiträge haben privaten Rechtssubjekten gewährt wie Unternehmen und Vereine inkl. Tourismousorganisationen mit Hauptsitz oder Geschäftssitz in Südtirol.
Unternehmen und Vereine erhalten eine Förderung nur für Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung oder Verbesserung der vom eigenen Betrieb verursachten Mobilität.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden:
- Ankauf von Fahrrädern ohne Trethilfe: 40% der zugelassenen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro pro Fahrrad
- Ankauf von Fahrrädern mit Trethilfe: 40% der zugelassenen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 800 Euro pro Fahrrad
- Langzeitmiete von Fahrrädern ohne Trethilfe: 20 Euro pro Fahrrad pro Monat
- Langzeitmiete von Fahrrädern mit Trethilfe: 40 Euro pro Fahrrad pro Monat
- Einzel- und Sammelboxen für Fahrräder für öffentliche Nutzung: 75 % der zugelassenen Ausgaben
- Einzel- und Sammelboxen für Fahrräder für private Nutzung: 30 % der zugelassenen Ausgaben
- Fahrradabstellanlagen für öffentliche Nutzung: 50% der zugelassenen Ausgaben
- Fahrradabstellanlagen für private Nutzung: 30% der zugelassenen Ausgaben
- Öffentliches Bikesharing: 60% der zugelassenen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro
- e-Carsharing öffentlich: 50% der zugelassenen Ausgaben
- Maßnahmen bezüglich der nachhaltigen Mobilität wie Sensibilisierung (z. B. Publikationen, Tagungen,..), Forschung und/oder Entwicklung von Software: 70% der zugelassenen Ausgaben.
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