Interreg I-CH Tourismus
- Förderung der Kosten:
- 100%
- Abgabetermin:
- 10.06.2025
- Förderperiode:
- 2021-2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Ziel des Kooperationsprogrammes Interreg Italien-Schweiz ist, Grenzen überschreiten und gemeinsame Ziele zu verfolgen, sowie regionale Entwicklung in folgenden Bereichen fördern:
- Innovation
- Nachhaltigkeit
- Mobilität
- soziale Eingliederung und nachhaltiger Tourismus
- bessere Governance in der Zusammenarbeit.
Der Aufruf TOURISMUS zum Spezifische Ziel OS 4.6 „Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus“ durch die Schaffung von Möglichkeiten für Entwicklung, Zusammenführung und Inklusion in Rahmen von touristischer Attraktivität und kulturellem Erbe.
Potentielle Antragsteller:
Eingereichte Projekte benötigen mindestens 1 Partner auf beiden Seiten der Grenze aus folgendem Programmgebiet:
- ITALIEN: Lombardei (Provinzen Lecco, Como, Varese, Sondrio), Piemont (Provinzen Novara, Vercelli, Biella, Verbano, Cusio-Ossola), Autonome Provinz Bozen, Autonome Region Aosta.
- SCHWEIZ: Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis.
Antragsteller und Partner können sein:
- Regionale/provinzielle/kantonale Direktionen;
- Öffentliche Körperschaften in individueller und assoziierter Form;
- Andere öffentliche Einrichtungen und Agenturen;
- Europäische EVTZ (Verbunde für territoriale Zusammenarbeit) oder andere grenzüberschreitende Einrichtungen, auch solche des Privatrechts, mit Rechtspersönlichkeit;
- Reiseveranstalter und lokale Werbeagenturen;
- Unternehmen und andere private Einrichtungen (außer Großunternehmen);
- Organisationen der Zivilgesellschaft;
- Universitäten, Forschungszentren und Stiftungen.
Förderfähige Ausgaben:
Die Projekte müssen im Programmgebiet umgesetzt werden und Auswirkungen auf das Programmgebiet haben.
Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate, die maximale Beitragshöhe pro Projekt beträgt 1.500.000,00 Euro.
Über das spezifische Ziel wird die Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Eingliederung und für soziale Innovation vorangetrieben.
Insbesondere zielt es darauf ab, Möglichkeiten zu schaffen für Entwicklung, Aggregation und Eingliederung in Verbindung mit touristischer Attraktivität und kulturellem Erbe.
Diesem Zweck dient die grenzüberschreitende Entwicklung eines nachhaltigen Tourismusangebots und die Vernetzung von Instituten und Kulturstätten sowie die Förderung lokaler Kooperationsinitiativen zur Wiederherstellung des materiellen Erbes und Durchführung von Infrastruktureingriffen und Sanierung, um die Sicherheit und Zugänglichkeit der natürlichen und touristisch-kulturellen Gebieten zu gewährleisten.
Darüber hinaus wird die Finanzierung von Ausbildungs- und Austauschinitiativen zwischen den Akteuren mit dem Ziel, die Verbreitung neuer Geschäftskonzepte und Strategien zur Entsaisonalisierung, sowie Schulungsmaßnahmen für Akteure des Sektors im Zusammenhang mit der sozialen Eingliederung von benachteiligten Gruppen gefördert. Schließlich ermöglicht das spezifische Ziel auch die Entwicklung von Werbemaßnahmen und grenzüberschreitende Netzwerke zu entwickeln, die das Eindringen in internationale Märkte ermöglichen.
Folgende Kosten werden gefördert:
- Personalkosten,
- Verwaltungskosten,
- Reise- und Aufenthaltskosten,
- Kosten für Beratungen und Dienstleistungen Dritter,
- Ausrüstungskosten,
- Infrastrukturkosten.
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