Aufruf Geschlossen

Interreg I-CH Klimawandel

Ziel des Kooperationsprogrammes Interreg Italien-Schweiz ist, Grenzen überschreiten und gemeinsame Ziele zu verfolgen, sowie regionale Entwicklung in folgenden Bereichen fördern:

  • Innovation
  • Nachhaltigkeit
  • Mobilität
  • soziale Eingliederung und nachhaltiger Tourismus
  • bessere Governance in der Zusammenarbeit.

Der Aufruf KLIMAWANDEL zum Spezifische Ziel OS 2.4 sieht die Unterstützung der „Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenprävention und Stärkung der Widerstandsfähigkeit“ folgender Ziele vor:

  1. Erweiterung des Wissens zu Naturgefahren und Entwicklung neuer Strategien für die Anpassung an den Klimawandel und die Widerstandsfähigkeit dagegen.
  2. Stärkung des Bewusstseins für die Ursachen und Folgen des Klimawandels.
  3. Verbesserung des Systems der Risikoprävention und des Notfallmanagements.

Potentielle Antragsteller:

Eingereichte Projekte benötigen mindestens 1 Partner auf beiden Seiten der Grenze aus folgendem Programmgebiet:

  • ITALIEN: Lombardei (Provinzen Lecco, Como, Varese, Sondrio), Piemont (Provinzen Novara, Vercelli, Biella, Verbano, Cusio-Ossola), Autonome Provinz Bozen, Autonome Region Aosta.
  • SCHWEIZ: Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis.

Antragsteller und Partner können sein:

  • Öffentliche Einrichtungen,
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts,
  • Naturparks, Forst- und Wasserbehörden, Interessentschaften,
  • Universitäten und Forschungszentren,
  • Organisationen aus der Zivilgesellschaft,
  • private Unternehmen (außer Großunternehmen).

Förderfähige Ausgaben:

Die Projekte müssen im Programmgebiet umgesetzt werden und Auswirkungen auf das Programmgebiet haben.

Die maximale Projektdauer beträgt 30 Monate, die maximale Beitragshöhe pro Projekt beträgt 1.500.000,00 Euro.

Hier werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt:

  1. neue Strategien für die Anpassung und Anpassungs- und Resilienzstrategien an den Klimawandel, auch durch den Austausch von Daten, die gemeinsame Nutzung von Methoden und die Übernahme von digitalen Technologien und kleinen Infrastrukturen;
  2. Sensibilisierung für die Ursachen und Folgen des des Klimawandels durch gemeinsame Sensibilisierungs- und Ausbildungsinitiativen und lokale Projekte;
  3. Verbesserung des Systems der Risikoprävention und Notfallmanagement durch die Förderung außerordentlicher Wartung und neue Warnsysteme, Qualifizierung von Fachpersonal, Zusammenarbeit zwischen den lokalen Behörden, dem Katastrophenschutz, Nichtregierungs- und Wirtschaftsverbänden sowie die Annahme von grenzüberschreitende Vereinbarungen über die ersten Stufen des Notfallmanagements.

Folgende Kosten werden gefördert:

  • Personalkosten,
  • Verwaltungskosten,
  • Reise- und Aufenthaltskosten,
  • Kosten für Beratungen und Dienstleistungen Dritter,
  • Ausrüstungskosten,
  • Infrastrukturkosten.

 

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