Aufruf Geschlossen

ESF+ Sozialpädagogik in Kindergärten

Der 5° Aufruf – Priorität 2 Bildung spezifisches Ziel f) will Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehungsarbeit in den Kindergärten fördern.

Dies soll mittels sozialpädagogischer Unterstützung der Kinder und indirekt der Eltern und der Fachkräfte der Kindergärten erfolgen.

Empfänger*innen der Maßnahmen dieses Aufrufs sind Kinder im Vorschulalter, die in Kindergärten in der Autonomen Provinz Bozen eingeschrieben sind.

Potentielle Antragsteller:

Projektvorschläge können eingereicht und durchgeführt werden von:

  • Weiterbildungseinrichtungen privater Natur, die im Sinne der Landesbestimmungen zur Akkreditierung (Beschluss der Landesregierung Nr. 301/2016) bereits akkreditiert sind, oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des vorliegenden Aufrufs einreichen. Das Akkreditierungsverfahren muss in jedem Fall bis zum Datum des Beginns der Bildungstätigkeiten abgeschlossen sein;
  • Ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind;
  • Vereinsnetzwerke, die im staatlichen Einheitsregisters des Dritten Sektors eingetragen sind, sowie deren territoriale Ableger und Gruppierungen, sofern sich ihr Sitz in der Autonomen Provinz Bozen befindet;
  • Sozialunternehmen, einschließlich Sozialgenossenschaften, die im eigens vorgesehenen Abschnitt des Unternehmensregisters eingetragen sind;
  • Gemeinnützige Organisationen (sog. Onlus), die im Gemeinnützigen Register der Agentur für Einnahmen eingetragen sind und deren Eintragung innerhalb des 22. November 2021, dem Tag nach dem Inkrafttreten des Staatlichen Einheitsregisters der Dritten Sektors (sog. RUNTS), erfolgt ist, werden ebenfalls als Körperschaften des Dritten Sektors und daher als Antragssteller betrachtet;

Die aufgelisteten Einrichtungen können den Projektantrag einzeln oder in Partnerschaft mit anderen Einrichtungen einreichen.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden Maßnahmen der Sozialpädagogische Unterstützung, die spezifisch an Kinder von Kindergärten gerichtet sind.

Für die Vorhaben des gegenständlichen Aufrufen werden insgesamt 1.597.403,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Alle Projekttätigkeiten müssen innerhalb 31. Oktober 2025 beginnen und bis zum 31. Oktober 2027 abgeschlossen sein.

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