Aufruf Geschlossen

ESF+ Prio III – 3° Soziale Inklusion

Der ESF+ Aufruf im Rahmen der Maßnahmen der Stärkung der Kompetenzen und zur Begleitung zum Arbeitsplatz von schutzbedürftiger Personen bezieht sich auf das spezifische Ziel ESO 4.8:

Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeiten, insbesondere von benachteiligten Gruppen“.

Dazu aktiviert der Aufruf die Aktion 4.8.1. – h1: „Unterstützung der sozialen und beruflichen Inklusion von schutzbedürftigen oder von Ausgrenzung bedrohten Personen“ über die Maßnahme h.1.3 „Die Durchführung von Ausbildungs- und Weiterbildungskursen für schutzbedürftige Personen für den Erwerb spezifischer und fachberuflicher Kompetenzen im Zusammenhang mit den strategischen Berufsfeldern Südtirols, auch durch praktische Erfahrungsinstrumente„.

Ziel des Aufrufs ist somit, Personen, welche aufgrund von bestimmten Benachteiligungen (Arbeitslosigkeit, Beeinträchtigungen, Migrationstatus, u.a.) Schwierigkeiten beim Eintritt in den Südtiroler Arbeitsmarkt haben, über gezielte Bildungs- und Orientierungsmaßnahmen in die Beschäftigung zu bringen.

 

Potentielle Antragsteller:

Akkreditierte ESF-Weiterbildungseinrichtungen oder Einrichtungen, welche sich noch im Akkreditierungsverfahren befinden.

Jede dieser Einrichtungen kann im Rahmen des Aufrufs maximal 2 Projekte einreichen und diese einzeln oder in Kooperation mit anderen Weiterbildungseinrichtungen oder Arbeitsvermittlungszentren einreichen.

 

Förderfähige Ausgaben:

Zur öffentlichen Finanzierung sind Bildungs-, Orientierungs- und Begleitmaßnahmen zugelassen, die sich an schutzbedürftige Personen richten.

Die Maßnahmen müssen die Vermittlung bereichsübergreifender Schlüsselkompetenzen (Inhalte zu Sprache, Staatsbürgerschaft, sozialer und kultureller Kompetenzen) vorsehen, um die Eingliederung in die Arbeitswelt zu erleichtern und die aktive Teilnahme am sozialen und politischen leben in Südtirol zu ermöglichen.

Zudem sollen die Vorhaben eine  Ausbildung bieten, die sowohl technische als auch fachübergreifende Kompetenzen in Bezug auf spezifische Berufsbereiche vermitteln, die für die Eingliederung und den Verbleib in den Arbeitsmarkt notwendig sind.

Jedes Vorhaben muss mindestens 8 Teilnehmer haben.

Finanzielle Ausstattung 5.000.000 Euro.

Es sind Standardeinheitskosten von 209,55 Euro pro Weiterbildungsstunde vorgesehen, sowie eine Teilnahmeentschädigung von 3,50 Euro/Stunde pro Teilnehmer.

 

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