Brevetti+ 2026
- Förderung der Kosten:
- bis 100 Prozent
- Abgabetermin:
- 31.12.2026 (ab 25.11.2026, 12:00 Uhr; bis zur Ausschöpfung der Mittel)
- Förderperiode:
- 2023 - 2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Die Förderung unterstützt italienische KMU bei der wirtschaftlichen Verwertung patentierter Erfindungen. Ziel ist es, innovative Technologien in marktfähige Produkte und Produktionsprozesse zu überführen, die industrielle Umsetzung von Patenten zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
Potentielle Antragsteller:
Begünstigt sind Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU), auch Neugründungen, mit Rechts- und Betriebssitz in Italien, die Inhaber oder unter bestimmten Voraussetzungen exklusive Lizenznehmer eines Patents sind.
Förderfähig sind insbesondere Unternehmen mit:
- Italienischen oder europäischen Patenten, die nach dem 1. Januar 2025 erteilt wurden.
- Nationalen, europäischen oder internationalen Patentanmeldungen nach dem 1. Januar 2024 mit einem nicht negativen Recherchebericht.
- Einhaltung der De-minimis-Bestimmungen und der gesetzlichen Versicherungspflichten.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden externe spezialisierte Dienstleistungen zur wirtschaftlichen Verwertung von Patenten. Die Förderung umfasst drei Maßnahmenbereiche:
- A – Planung, Prototypenentwicklung und Industrialisierung: Gefördert werden Machbarkeitsstudien, technische Planung und Konstruktion, Entwicklung und Optimierung von Prototypen, Produktionstests sowie produkt- und prozessbezogene Zertifizierungen. Ziel ist es, patentierte Erfindungen zur industriellen Anwendung und Marktreife zu führen. Mindestens eine Dienstleistung aus diesem Bereich ist verpflichtend.
- B – Organisation und Marktentwicklung: Unterstützt werden die Optimierung von Produktionsprozessen, die Analyse neuer Absatzmärkte sowie die Entwicklung von Kommunikations-, Vermarktungs- und Vertriebsstrategien zur erfolgreichen wirtschaftlichen Nutzung des Patents.
- C – Schutz des geistigen Eigentums: Förderfähig sind Beratungsleistungen zur Ausarbeitung von Geheimhaltungsvereinbarungen und Patentlizenzverträgen, um die wirtschaftliche Verwertung und Lizenzierung patentierter Technologien abzusichern.
Die Bereiche B und C dürfen zusammen maximal 20 Prozent des gesamten Dienstleistungsplans ausmachen.
Förderhöhe: Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt regulär 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 140.000 Euro pro Unternehmen. Für Unternehmen mit einer Zertifizierung zur Gleichstellung der Geschlechter erhöht sich der Fördersatz auf 85 Prozent. Bei bestimmten Patentinhaberschaften oder exklusiven Lizenzvereinbarungen mit öffentlichen Forschungseinrichtungen sind bis zu 100 Prozent möglich.
Legalitätsrating (Rating di Legalità): 5 Prozent des gesamten Fördertopfes von 20 Mio. Euro sind vorrangig für Unternehmen mit einem gültigen Legalitätsrating zum Zeitpunkt der Antragstellung reserviert. Das Rating erhöht nicht den Fördersatz, sondern ermöglicht den bevorzugten Zugang zu diesem reservierten Budgetante
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