SECURE – Second Open Call 2026
- Förderung der Kosten:
- 50 Prozent (max. 30.000 Euro)
- Abgabetermin:
- 11.12.2026
- Förderperiode:
- 2021-2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das EU-Projekt SECURE – Strengthening EU SMEs Cyber Resilience unterstützt Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen bei der Verbesserung ihrer Cybersicherheit und bei der Umsetzung der Anforderungen des europäischen Cyber Resilience Act (CRA).
Die Förderung ist insbesondere für Unternehmen interessant, die digitale Produkte, Software, vernetzte Geräte oder entsprechende Technologien entwickeln, herstellen, importieren oder vertreiben.
Potentielle Antragsteller:
Förderberechtigt sind Unternehmen, die sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- KMU-Status: Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme, unter Berücksichtigung von Partner- und verbundenen Unternehmen.
- Niederlassung: Rechtmäßige Niederlassung in einem förderfähigen EU-Land. Italien ist zugelassen.
- Eigentum und Kontrolle: Einhaltung der EU-Vorgaben zur Eigentümerstruktur, einschließlich der Anforderungen an den wirtschaftlich Berechtigten und an die Kontrolle aus zugelassenen Ländern.
- Wirtschaftliche Situation: Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 und keine sonstigen Ausschlussgründe.
- Einzelantrag: Keine Konsortien oder gemeinsamen Projektanträge. Externe Dienstleister können jedoch beauftragt werden.
- CRA-Bezug: Die gegenwärtigen oder geplanten Geschäftstätigkeiten müssen in den Anwendungsbereich des Cyber Resilience Act fallen oder eine entsprechende zukünftige Tätigkeit nachvollziehbar begründen.
Beispiele:
- Softwareentwickler mit eigenen Softwareprodukten
- Hersteller vernetzter Maschinen oder IoT-Geräte
- Unternehmen mit eigenen digitalen Steuerungssystemen, die vermarktet werden
Förderfähige Ausgaben:
Die Ausschreibung nennt sechs wesentliche Maßnahmenbereiche.
- Regulatorische Compliance, zum Beispiel CRA-Audits, Konformitätsbewertung, Definition von Sicherheitsrichtlinien und Compliance-Verfahren
- Produktsicherheit wie Penetrationstests, Schwachstellenanalysen, Quellcodeanalysen, Application Security und technische Sicherheitsverbesserungen
- Technische Infrastruktur, z.B. Verbesserung der Cybersecurity, Informationssicherheit sowie IT-, ICT- und OT-Resilienz
- Governance und Risikomanagement, Risikoanalysen, Sicherheitsprozesse, Incident Management, Meldeverfahren, Lieferkettensicherheit und Update-Pläne
- Schulung und Sensibilisierung wie Cybersecurity-Schulungen, Awareness-Maßnahmen und produktspezifische Sicherheitstrainings
- Anschaffungen und Dienstleistungen wie technische Güter, Sicherheitslösungen und externe Fachleistungen, soweit für die CRA-Konformität erforderlich
Drei wesentliche Punkte:
- CRA-Relevanz: Die Förderung ist keine allgemeine Cybersecurity-Förderung. Der Bezug zu einem konkreten CRA-relevanten Produkt oder einer entsprechenden Geschäftstätigkeit muss eindeutig sein.
- Kurze Projektlaufzeit: Sämtliche Tätigkeiten und der technische Abschlussbericht müssen innerhalb von 180 Tagen abgeschlossen werden.
- Ergebnisabhängige Auszahlung: Unvollständige Umsetzung oder nicht erreichte KPIs können zur Kürzung des Zuschusses beziehungsweise zur Rückforderung des Vorschusses führen.
Auch die Verbesserung der internen IT- und Produktionsinfrastruktur kann grundsätzlich gefördert werden. Allerdings muss die Maßnahme in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit der CRA-Konformität des Unternehmens stehen.
Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten, maximal 30.000 Euro. Ein höheres Projektbudget führt nicht zu einem höheren Zuschuss.
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