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JAHREANNIJAHREANNI
Aufruf Geschlossen

DIGITAL-ECCC-2027

  • Förderung der Kosten:
  • bis zu 75 Prozent
  • Abgabetermin:
  • 14.01.2027
  • Förderperiode:
  • 2021-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

 

Die Förderung unterstützt die Entwicklung, Einführung und Verbreitung fortschrittlicher Cybersicherheitstechnologien sowie den Aufbau europäischer Sicherheitskapazitäten.

Sie richtet sich an unterschiedliche Begünstigte:

  • Unternehmen jeder Größe
  • KMU
  • Start-ups
  • Technologieanbieter
  • Forschungseinrichtungen
  • öffentliche Körperschaften
  • spezialisierte Cybersicherheitsorganisationen.

Sie verfolgt fünf übergeordnete Ziele:

  1. Stärkung der europäischen Cybersicherheit: Verbesserung der Fähigkeit, Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und wirksam darauf zu reagieren.
  2. Einsatz künstlicher Intelligenz: Entwicklung und Anwendung KI-basierter Systeme für Bedrohungserkennung, Schwachstellenmanagement, Sicherheitsüberwachung und automatisierte Reaktionen.
  3. Unterstützung europäischer KMU: Verbesserung ihrer Cyberresilienz durch zugängliche, innovative und möglichst automatisierte Sicherheitslösungen.
  4. Umsetzung europäischer Vorschriften: Unterstützung bei der Erfüllung von Anforderungen aus NIS 2, Cyber Resilience Act, DORA, Cybersecurity Act und weiteren einschlägigen Regelwerken.
  5. Europäische Zusammenarbeit und technologische Souveränität: Stärkung gemeinsamer Sicherheitskapazitäten, Schutz kritischer Infrastrukturen und Verringerung sicherheitsrelevanter Abhängigkeiten.
    Die Förderung ist dabei nicht auf Forschung beschränkt. Im Vordergrund stehen die Entwicklung, Erprobung, Validierung, Einführung und praktische Nutzung von Cybersicherheitslösungen.

Potentielle Antragsteller:

Grundsätzlich antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Organisationen, sofern sie die jeweiligen thematischen und rechtlichen Fördervoraussetzungen erfüllen. Dazu zählen: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen und Start-ups, insbesondere aus den Bereichen IT, Softwareentwicklung, künstliche Intelligenz und Cybersicherheit.

Förderfähig sind beispielsweise Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln, bestehende Technologien weiterentwickeln oder neue Anwendungen zur Verbesserung der Cyberresilienz einführen.

Industrie- und Produktionsunternehmen profitieren durch die Entwicklung und Erprobung von Sicherheitslösungen für vernetzte Maschinen, industrielle Steuerungssysteme oder IoT-Anwendungen.

Forschungseinrichtungen und Hochschulen können als Projektpartner an der technologischen Entwicklung, Validierung und Erprobung neuer Cybersicherheitstechnologien mitwirken.

Öffentliche Körperschaften, darunter Gemeinden, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen, bei Projekten zur Stärkung der öffentlichen Cyberresilienz, zum Aufbau von Sicherheitsinfrastrukturen oder zur Umsetzung europäischer Cybersicherheitsvorschriften.

Vereine, Verbände und Stiftungen, sofern ihre Projekte den Förderzielen entsprechen.

Eine besondere Rolle spielen spezialisierte nationale Einrichtungen wie National Coordination Centres (NCCs), Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) und Cyber Hubs, die insbesondere bei der Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen, der Vorbereitung auf Cyberangriffe und der Stärkung europäischer Cybersicherheitskapazitäten angesprochen werden.

Die konkrete Antragsberechtigung hängt vom jeweiligen Förderschwerpunkt ab.

Förderfähige Ausgaben:

Die Mittel verteilen sich auf sieben Schwerpunkte, die jeweils andere Vorhaben und Antragsteller ansprechen.

 

3.1 CYBERAI – Cybersecure tools, technologies and services relying on AI

Fördertopf: 15 Mio. Euro
Fördersatz: 50 Prozent

Ziel: Entwicklung und Einführung KI-basierter Cybersicherheitstechnologien zur Erkennung, Abwehr und Bewältigung von Cyberbedrohungen, insbesondere für Behörden, Cyber Hubs, CSIRTs und kritische Infrastrukturen.

Begünstigte: KI- und Softwareunternehmen, Cybersecurity-Anbieter, Forschungseinrichtungen, öffentliche Körperschaften, Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie NIS-2-relevante Unternehmen.

Förderfähige Vorhaben:

  • KI-basierte Erkennung und Analyse von Cyberbedrohungen, Malware und Sicherheitslücken
  • Automatisierte Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und Wiederherstellung betroffener Systeme
  • Absicherung von IT-/OT-Systemen, IoT-Geräten und industriellen Netzwerken
  • KI-gestützte Bedrohungsanalysen und sicherer Informationsaustausch
  • Entwicklung sicherer KI-Anwendungen und Werkzeuge für Security-by-Design

Besondere Anforderungen: Die Lösungen sollen unter anderem für nationale und grenzüberschreitende Cyber Hubs sowie CSIRTs nutzbar sein und diesen zu günstigen Marktbedingungen zur Lizenzierung angeboten werden.

Erwarteter EU-Zuschuss: 3–5 Mio. Euro pro Projekt
Projektlaufzeit: ca. 36 Monate

 

3.2 AI4SME – Strengthening cybersecurity capacities of European SMEs with cybersecure AI-powered solutions

Fördertopf: 20 Mio. Euro
Fördersatz: 50 Prozent, für KMU 75 Prozent

Ziel: Verbesserung der Cybersicherheit europäischer KMU durch Entwicklung, Anpassung und Einführung innovativer, benutzerfreundlicher KI-Sicherheitslösungen.

Begünstigte: KMU aller Branchen mit geeigneten Projektaktivitäten, IT- und Softwareunternehmen, Cybersecurity-Dienstleister, KI-Start-ups, Forschungseinrichtungen sowie öffentliche und private Organisationen, die Sicherheitslösungen für KMU entwickeln oder verbreiten.

Förderfähige Vorhaben:

  • Entwicklung KI-basierter Sicherheitssoftware und Cybersecurity-Toolkits für KMU
  • Automatisierte Risikoanalysen, Schwachstellenerkennung und IT-Überwachung
  • KI-gestützte Warnsysteme und Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen
  • Entwicklung von Schnittstellen zu Cyber Hubs und Meldesystemen
  • Einführung, Erprobung und Verbreitung innovativer Sicherheitslösungen, auch als Software-as-a-Service
  • Schulungen zur Nutzung der entwickelten Technologien

Besondere Anforderungen: Die Lösungen müssen einen nachvollziehbaren Nutzen für KMU bieten und praktisch erprobt werden. Der bloße Ankauf handelsüblicher Sicherheitssoftware reicht grundsätzlich nicht aus.

Erwarteter EU-Zuschuss: 3–5 Mio. Euro pro Projekt
Projektlaufzeit: ca. 36 Monate

 

3.3 COORDPREP – Coordinated preparedness testing and other preparedness actions

Fördertopf: 15 Mio. Euro
Fördersatz: 50 Prozent

Ziel: Verbesserung der Vorbereitung kritischer Einrichtungen auf Cyberangriffe durch koordinierte Sicherheitstests, Risikoanalysen, Übungen und Schulungen.

Begünstigte: Primär öffentliche Stellen mit offiziell übertragenen Cybersicherheitsaufgaben, insbesondere zuständige Behörden und CSIRTs. Weitere öffentliche und private Organisationen, beispielsweise Cybersecurity-Dienstleister und Forschungseinrichtungen, können als Umsetzungspartner teilnehmen.

Förderfähige Vorhaben:

  • Teil 1 – Koordinierte Sicherheitstests: Penetrationstests, Angriffssimulationen und Schwachstellenanalysen, insbesondere in den Bereichen Stromversorgung, Schienenverkehr, Häfen und öffentliche Verwaltung
  • Teil 2 – Weitere Vorbereitungsmaßnahmen: Kontinuierliches Risikomonitoring, Bewertung von Lieferkettenrisiken, koordinierte Schwachstellenoffenlegung, Sicherheitsübungen und Schulungen für kritische Sektoren gemäß NIS 2

Besondere Anforderungen: Die Maßnahmen müssen im Rahmen der vorgesehenen koordinierten Cybersicherheitsaktivitäten durchgeführt werden. Eine gewöhnliche betriebliche IT-Sicherheitsprüfung ist nicht ausreichend.

Erwarteter EU-Zuschuss: ca. 1,5 Mio. Euro pro Projekt
Projektlaufzeit: ca. 24 Monate

 

3.4 REGCABH – Regional Cable Hubs

Fördertopf: 5 Mio. Euro
Fördersatz: 70 Prozent

Ziel: Aufbau und Weiterentwicklung regionaler Sicherheitszentren zum Schutz europäischer Unterseekabel und zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Begünstigte: Zuständige öffentliche Behörden aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten desselben betroffenen Meeresbeckens, insbesondere Behörden für Kabelsicherheit, maritime Sicherheit und kritische Infrastrukturen. Weitere öffentliche und private Organisationen können als Projektpartner teilnehmen.

Förderfähige Vorhaben:

  • Errichtung und Erweiterung regionaler Kabel-Sicherheitszentren
  • Entwicklung von Überwachungs-, Frühwarn- und Bedrohungserkennungssystemen
  • Zusammenführung und Analyse von Sensor-, Satelliten- und Sicherheitsdaten
  • Aufbau sicherer Meldeverfahren und grenzüberschreitender Informationssysteme
  • Anschaffung notwendiger technischer Infrastruktur und Sicherheitsausrüstung

Besondere Anforderungen: Verpflichtendes Konsortium mit mindestens zwei unabhängigen Antragstellern aus zwei förderfähigen Ländern und Beteiligung zuständiger Behörden aus mindestens zwei betroffenen EU-Mitgliedstaaten.

Erwarteter EU-Zuschuss: ca. 2,5 Mio. Euro pro Projekt
Projektlaufzeit: ca. 36 Monate

 

3.5 NCC – Enhancing the NCC Network

Fördertopf: 11 Mio. Euro
Fördersatz: 50 Prozent

Ziel: Stärkung der nationalen Cybersicherheits-Koordinierungszentren (NCCs) und Förderung europäischer Cybersicherheitstechnologien, Unternehmen und Fachkompetenzen.

Begünstigte: Primär die offiziell anerkannten National Coordination Centres (NCCs). Weitere öffentliche und private Organisationen, darunter Forschungseinrichtungen, können gemeinsam mit einem NCC teilnehmen. KMU und Start-ups können außerdem über nachgelagerte Förderprogramme unterstützt werden.

Förderfähige Vorhaben:

  • Unterstützung von KMU und Start-ups bei Einführung und Vermarktung europäischer Cybersicherheitstechnologien
  • Aufbau von Inkubatoren, Acceleratoren und Technologietransferprogrammen
  • Förderung von Cybersecurity-Kompetenzen, Fachkräften und Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung von NIS 2 und Cyber Resilience Act
  • Durchführung von Förderprogrammen für Dritte

Besonderheit: Finanzielle Unterstützung Dritter (Financial Support to Third Parties) ist ausdrücklich vorgesehen, mit bis zu 100.000 Euro je Drittempfänger. Dadurch können später eigene Förderaufrufe für Unternehmen entstehen.

Erwarteter EU-Zuschuss: 2–3 Mio. Euro pro Projekt
Projektlaufzeit: ca. 36 Monate

 

3.6 EULEG – Strengthening EU cybersecurity capacities and capabilities in line with legislative requirements

Fördertopf: 20 Mio. Euro
Fördersatz: 50 Prozent

Ziel: Stärkung der europäischen Cybersicherheitskapazitäten und Unterstützung bei der Umsetzung von Cyber Resilience Act, NIS 2, DORA, Cybersecurity Act, DSGVO und einschlägigen Anforderungen des AI Act.

Begünstigte: Unternehmen und Start-ups, IT- und Cybersecurity-Anbieter, Zertifizierungs- und Prüforganisationen, Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, öffentliche Körperschaften und weitere Organisationen, die Lösungen zur Umsetzung europäischer Cybersicherheitsvorschriften entwickeln oder bereitstellen.

Förderfähige Vorhaben:

  • Entwicklung digitaler Werkzeuge für Cybersecurity-Compliance und Selbstevaluierung
  • Aufbau von Prüf-, Konformitätsbewertungs- und Zertifizierungskapazitäten
  • Entwicklung von Methoden für Risikomanagement, Sicherheitsbewertungen und Compliance-Nachweise
  • Schulungs-, Qualifizierungs- und Kompetenzaufbaumaßnahmen
  • Durchführung praxisorientierter Cybersecurity-Trainings und Challenges
  • Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Behörden und spezialisierten Sicherheitsorganisationen

Besondere Anforderungen: Die Projekte müssen über die individuelle Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinaus zur Stärkung europäischer Cybersicherheitskapazitäten beitragen. Die bloße Beauftragung einer NIS-2- oder CRA-Beratung reicht grundsätzlich nicht aus.

Erwarteter EU-Zuschuss: 3–5 Mio. Euro pro Projekt
Projektlaufzeit: ca. 36 Monate

 

3.7 DUALUSE – Dual-use technologies

Fördertopf: 10 Mio. Euro
Fördersatz: 50 Prozent

Ziel: Entwicklung und Einführung innovativer Cybersicherheitstechnologien, die sowohl im zivilen als auch im Verteidigungsbereich eingesetzt werden können.

Begünstigte: Technologie- und Softwareunternehmen, Cybersecurity-Anbieter, Start-ups, Industrieunternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Sicherheitsbehörden sowie Organisationen mit zivilen und verteidigungsbezogenen Tätigkeiten.

Förderfähige Vorhaben:

  • Quantenresistente Verschlüsselung und sichere Kommunikationssysteme
  • Zero-Trust-Sicherheitsarchitekturen
  • KI-basierte Bedrohungserkennung und automatisierte Cyberabwehr
  • Cyber Ranges und digitale Zwillinge zur Simulation von Cyberangriffen
  • Sicherheitslösungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zur Abwehr hybrider Bedrohungen
  • Entwicklung funktionsfähiger Prototypen, marktreifer Produkte und operativer Sicherheitsinfrastrukturen

Besondere Anforderungen: Die Technologien müssen einen nachvollziehbaren Nutzen sowohl für zivile als auch für verteidigungsbezogene Anwendungen aufweisen. Internationale Konsortien sind nicht verpflichtend.

Erwarteter EU-Zuschuss: 3–5 Mio. Euro pro Projekt
Projektlaufzeit: ca. 36 Monate

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