Bau und die Verbesserung von Trinkwasser- und Löschwasseranlagen in ländlichen Gebieten und Berggebieten
- Förderung der Kosten:
- bis zu 75 Prozent
- Abgabetermin ganzjährig:
- 31.12.2026
- Förderperiode:
- 2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum und in Berggebieten Südtirols durch die Sicherstellung einer zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Trinkwasser- und Löschwasserversorgung. Durch den Bau, Ausbau und die Sanierung nicht öffentlicher Wasserversorgungsanlagen sollen bestehende Versorgungsengpässe behoben, die Wasserqualität verbessert und die langfristige Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und landwirtschaftliche Betriebe gewährleistet werden. Gleichzeitig soll die Infrastruktur in abgelegenen und strukturschwachen Gebieten gestärkt werden.
Potentielle Antragsteller:
Anspruch auf die Förderung haben Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien sowie landwirtschaftliche Unternehmen, die Investitionen in die Trinkwasser- und Löschwasserversorgung im ländlichen Raum und in Berggebieten Südtirols durchführen. Bei Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien ist Voraussetzung, dass die betreffende Anlage nicht als öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage eingestuft wird. Gefördert werden somit ausschließlich Vorhaben im Bereich der nicht öffentlichen Wasserversorgung. Die Förderung richtet sich sowohl an gemeinschaftliche Träger entsprechender Versorgungsanlagen als auch an einzelne landwirtschaftliche Unternehmen.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden der Bau, der Ausbau und die Sanierung nicht öffentlicher Trinkwasser- und Löschwasserversorgungsanlagen in ganzjährig bewohnten ländlichen Gebieten und Berggebieten Südtirols. Die Förderung umfasst sowohl die Errichtung neuer Versorgungsanlagen als auch die Erweiterung und Erneuerung bestehender Infrastrukturen, um eine ausreichende und zuverlässige Wasserbereitstellung sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Erneuerung von Leitungsnetzen und Wasserfassungen sowie zur Behebung von Schäden, einer unzureichenden Wasserverfügbarkeit oder einer fehlenden Trinkwasserqualität. Auch Investitionen in Löschwasserversorgungsanlagen sind förderfähig, sofern die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Gutachten vorhanden sind.
Neben den eigentlichen Bau- und Sanierungsarbeiten können auch die damit verbundenen technischen Spesen im Rahmen der anerkannten Projektkosten berücksichtigt werden. Die anerkannten Kosten werden anhand des geltenden Richtpreisverzeichnisses ermittelt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die anerkannten Gesamtkosten einschließlich technischer Spesen mindestens 10.000 Euro betragen.
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