Förderungen für die Durchführung von Vorhaben und Veranstaltungen
- Förderung der Kosten:
- 50 Prozent
- Abgabetermin:
- 31.10.2026
- Förderperiode:
- 2026-2028
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Wachstum und Entwicklung des Unternehmensökosystems und der lokalen Wirtschaftssektoren anregen, die Wettbewerbsfähigkeit des Südtiroler Wirtschaftsgefüges erhöhen und das Wachstum der Wirtschaftssektoren fördern.
Potentielle Antragsteller:
Förderfähige Ausgaben:
- Networking- und Kooperationsveranstaltungen,
- Initiativen zur Aufwertung und Sichtbarmachung des lokalen Wirtschaftsgefüges und der territorialen Attraktivität,
- innovative Projekte zur Einführung fortschrittlicher Technologien, innovativer Geschäftsmodelle oder nachhaltiger Lösungen in Produktion und Handel,
- überregionale/internationale Branchenveranstaltungen und Kongresse, sofern mindestens 25 Prozent der Teilnehmer/Aussteller/Besucher von außerhalb Südtirols kommen und nachweislich Umsätze für Übernachtung, Gastronomie und Handel in Südtirol generiert werden.
Förderfähige Ausgaben
Ua. Planung, Verwaltung und Koordinierung; Informations-/Werbematerial und Kommunikation; Reise, Verpflegung und Unterkunft der Referenten; Websites und Matching-Plattformen; Miete technischer Ausstattung; Übersetzungen; Foto/Video; Raummiete und Ausstattung; externe Audits; Mobilitäts- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen; internationale Kundenakquise und Promotion.
Nicht förderfähig
Insbesondere Mahlzeiten, Erfrischungen, Buffets, Werbegeschenke und Prämien sowie Honorare/Vergütungen für Referenten. Ebenfalls ausgeschlossen sind bestimmte Leistungen zwischen nahestehenden Personen bzw. verbundenen Unternehmen.
Finanzielle Ausstattung insgesamt
Nach derzeitiger Haushaltsplanung 380.000 Euro insgesamt: 80.000 Euro 2026 + 150.000 Euro 2027 + 150.000 Euro 2028. Die Gewährung erfolgt jedoch ausschließlich im Rahmen der tatsächlich verfügbaren Haushaltsmittel.
Bei Mittelknappheit kann der Fördersatz reduziert oder können Anträge abgelehnt werden.
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