Beiträge für die interne Ausbildung von Mitarbeitern in Unternehmen
- Förderung der Kosten:
- bis 70 Prozent
- Abgabetermin:
- 31.12.2026
- Förderperiode:
- 2025-2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Unterstützung von Unternehmen bei der fachlichen und beruflichen Weiterbildung des eigenen Personals. Die Weiterbildung muss mit dem Wirtschaftssektor bzw. Tätigkeitsbereich des Unternehmens übereinstimmen und den Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten abdecken.
Potentielle Antragsteller:
Förderfähige Ausgaben:
Was wird gefördert
Fach- und berufsbezogene betriebliche Weiterbildungen, die zum Wirtschaftssektor und zum Qualifizierungsbedarf des Unternehmens passen. Durchführung ist in Präsenz oder synchron online, in Italien oder im Ausland möglich. Eine Maßnahme muss mindestens 16 Stunden umfassen und darf insgesamt höchstens 500 Unterrichtsstunden à 60 Minuten umfassen. Sie kann aus einem oder mehreren Kursen bestehen.
Teilnehmende
Mindestens 6 Beschäftigte pro Weiterbildungsmaßnahme, die in Südtirol am Rechtssitz oder an einer Betriebsstätte beschäftigt sind. Arbeitsvertrag und Qualifikation spielen grundsätzlich keine Rolle. Auch Inhaber, Gesellschafter und mitarbeitende Familienmitglieder können teilnehmen, wenn ihre Haupttätigkeit im Unternehmen liegt. Ausgeschlossen sind u.a. Ehrenamtliche, Selbständige und Freiberufler.
Nicht förderfähige Inhalte
U.a. Einzelunterricht, Coaching, Supervision, Beratung, Pflichtkurse zur Arbeitssicherheit, Führerscheinkurse, Lehrlings-/andere gesetzlich verpflichtende Ausbildungen, grundlegende Sprachkurse, Universitäts- und Schulausbildungen, Praktika, Selbststudium und Prüfungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen, bei denen die Referententätigkeit ausschließlich durch internes Personal erfolgt.
Förderfähige Kosten
Im Wesentlichen Kosten externer Trainer/Referenten sowie Miete von Unterrichtsräumen. Für externe Trainer gelten je nach Qualifikation/Erfahrung Höchstsätze von 120 Euro/Stunde (Gruppe A), 100 Euro/Stunde (B) bzw. 80 Euro/Stunde (C). Raummiete ist bis max. 300 Euro/Tag förderfähig; eigene Betriebsräume sind nicht abrechenbar.
Fördersatz
- 70 Prozent der anerkannten Kosten für Kleinst- und Kleinunternehmen;
- 60 Prozent für mittlere Unternehmen;
- 50 Prozent für Großunternehmen.
Maximal 30.000 Euro Zuschuss pro Antrag. Ein Unternehmen darf mehrere Anträge pro Kalenderjahr einreichen.
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