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GreenTour

  • Förderung der Kosten:
  • 54% + 46%
  • Abgabetermin:
  • 15.09.2026
  • Förderperiode:
  • 2026
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag und zinsgünstigte Finanzierung

Die Förderung GreenTour unterstützt touristische Unternehmen dabei, digitale Lösungen einzuführen und nachhaltige Entwicklungsmaßnahmen umzusetzen. Dadurch sollen betriebliche Prozesse modernisiert, ökologische Auswirkungen reduziert und die Zukunftsfähigkeit der Tourismusbranche verbessert werden.

Potentielle Antragsteller:

Begünstigt sind italienische und ausländische Unternehmen mit Sitz in Italien, unabhängig von ihrer Größe, die eine touristische Tätigkeit ausüben. Die touristische Tätigkeit muss dabei einem der im Dekret ausdrücklich vorgesehenen ATECO-Codes zuzuordnen sein.

Zugelassen sind außerdem Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren aktiv sind und nachweisen, dass mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes aus touristischen Tätigkeiten stammen. Ebenfalls möglich sind Anträge von Eigentümern der betroffenen Strukturen, sofern diese in Unternehmensform organisiert sind und sich auf die Voraussetzungen der Betreiber stützen.

Die Teilnahme an der Förderung ist auch in gemeinsamer Form über einen Netzwerkvertrag möglich. In diesem Fall wird nicht nur ein einzelnes Investitionsprogramm eines Unternehmens, sondern ein gemeinsamer, einheitlicher und organischer Investitionsplan der am Netzwerk beteiligten Unternehmen eingereicht.

Förderfähige Ausgaben:

Der Schwerpunkt der Investitionsprogramme muss auf der Verbesserung der Energieeffizienz der touristischen Struktur oder auf der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen liegen. Diese sogenannten „vorrangingen“ Maßnahmen müssen mindestens 51 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben des Investitionsprogramms ausmachen. Ergänzend können weitere „ergänzende“ Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen ESG, Digitalisierung, Automatisierung, intelligente Gebäudetechnik und Energieeinsparung, aufgenommen werden.

Förderfähige Kategorien:

  • 51 Prozent der Kosten:
    • Vorrangige Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien
  • Maximal 49 Prozent der Kosten:
    • Ergänzende Maßnahmen
    • Ergänzende Maßnahmen im Bereich Digitalisierung
    • Zusätzliche ergänzende Nebenmaßnahmen

Zu den vorrangingen Maßnahmen zählen vor allem:

  • Energetische Maßnahmen an Gebäuden und Anlagen, wie Wärmedämmung der Gebäudehülle und Verteilungsnetze, Austausch von Fenstern und Glasflächen, Sonnenschutz- und passive Klimatisierungssysteme, effiziente Beleuchtungs-, Transport-, Heizungs- und Kühlsysteme,
  • der Austausch von Heizkesseln,
  • die energetische Sanierung von Pools, Thermen, Wellnessbereichen, Kongress- und Eventflächen
  • die Installation von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, zum Beispiel Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie, Wärmepumpen und entsprechende Speichersysteme.

Förderfähige ergänzende Maßnahmen:

  • Errichtung von vertikalen Gärten, Gründächern oder begrünten Ausstattungen;
  • Maßnahmen zur Wassereffizienz, insbesondere Systeme zur Rückhaltung und Nutzung von Regenwasser, einschließlich wassersparender Endgeräte und Armaturen;
  • Anschluss an energieeffiziente Fernwärme- oder Fernkältenetze;
  • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für Nutzer des Gebäudes, sofern sich die Parkplätze im Gebäude oder unmittelbar angrenzend am Gebäude befinden.

Förderfähige ergänzende Maßnahmen im Bereich Digitalisierung:

  • Anlagen und Ausstattungen, die der automatisierten Gebäudesteuerung,
  • Vorbereitung auf Automatisierung und künstliche Intelligenz,
  • Effizienzsteigerung des Energieverbrauchs
  • internen Datenverkabelung und Breitbandinfrastruktur innerhalb der Liegenschaft dienen.
  • Für KMU können außerdem Ausgaben für Software, Patente, Lizenzen, Know-how und nicht patentierte technische Kenntnisse im Zusammenhang mit neuen Produkt- oder Prozesstechnologien förderfähig sein.

Förderfähige ergänzende Nebenmaßnahmen im De-minimis-Regime:

  • Austausch bestehender Böden, Verkleidungen oder Innenausfachungen unter Änderung der Materialien, wobei nachhaltige Materialien aus erneuerbaren Quellen bevorzugt werden;
  • Installation leichter Bauelemente in Form von bioklimatischer Pergola

Förderfähige Beratungsleistungen:

  • allgemeine eng mit dem Investitionsprogramm verbundene Beratungsleistungen (nur KMU, max. 4 Prozent der förderfähigen Investition),
  • Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt- und Energiefragen (Unternehmen jeder Größe, maximal 2 Prozent der förderfähigen Investition)

Für energetische Gebäudemaßnahmen muss die Verbesserung der Energieperformance grundsätzlich über Energieausweise bzw. Nachweise vor und nach dem Eingriff ableitbar sein (APE ante und post operam).

Wichtig: Investitionen welche die Modernisierung oder die Aufwertung betreffend, sind nur förderfähig, sofern sie  den oben genannten Kategorien zugeordnet werden können.

Art der Förderung

Es handelt sich um eine Kombination aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und zinsbegünstigter Finanzierung.

Nach den nun veröffentlichten Informationen beträgt der vorgegebene Fördermix 54 Prozent Zuschuss und 46 Prozent zinsbegünstigte Finanzierung, bezogen auf die insgesamt zulässige Beihilfe.

Die konkrete Höhe der Beihilfe hängt jedoch von der jeweiligen Ausgabenkategorie und dem anwendbaren AGVO-Artikel ab. Für bestimmte Energieeffizienzmaßnahmen liegt die Grundintensität bei 30 Prozent, kann aber insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie bei bestimmten energetischen Verbesserungen erhöht werden.

Förderfähige Mindestinvestition: 1 Mio. Euro

Förderfähige Höchstausgabe: 15 Mio. Euro

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