Energieeffizienzsteigerung im öffentlichen Wohnungsbau
- Förderung der Kosten:
- bis zu 65%
- Abgabetermin:
- 30.06.2026
- Förderperiode:
- 2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag und zinsgünstige Finanzierung
Unterstützung privater Investitionen und besserer Finanzierungszugang für energetische Sanierungen öffentlicher Wohngebäude; je Gebäude muss eine Energieeffizienzverbesserung von mindestens 30 % nachgewiesen werden.
Potentielle Antragsteller:
Finanzielle Unterstützung wird an ESCo gewährt, die im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt wurden. Die Gebäude müssen im Bereich der öffentlichen Wohngebäude liegen und im Eigentum territorialer öffentlicher Körperschaften oder deren Einrichtungen stehen.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden Investitionsprojekte zur energetischen Sanierung öffentlicher Wohngebäude, insbesondere für folgende Maßnahmen:
- Dämmung der Gebäudehüllen,
- Austausch transparenter Bauteile/Fenster,
- effiziente Beleuchtung,
- Gebäudeautomation,
- Photovoltaik mit Speicher,
- Wärmepumpen,
- Solarthermie,
- Anschluss an effiziente Fernwärme,
- erneuerbare Mikro-KWK sowie nun auch „multi-intervento“, wenn je Einzelgebäude mindestens zwei förderfähige Interventionen kombiniert werden.
Finanzielle Ausstattung insgesamt 1,381 Mrd. € Gesamtmittel. Davon 1,331 Mrd. € Verlustbeitrag und 50 Mio. € für Darlehen.
Höhe Verlustbeitrag: maximal 65 % der förderfähigen Kosten. Optionales Darlehen: bis maximal 35 % der nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten.
Bei „multi-intervento“ beträgt der Zuschuss 65 % der Summe der förderfähigen Einzelausgaben, begrenzt durch die maximale förderfähige Projektsumme von 30 Mio. €.
Nach Förderzusage muss die ESCo den Arbeitsbeginn innerhalb von 180 Tagen über das Portal mitteilen. Die Fertigstellung ist innerhalb von 36 Monaten ab Mitteilung des Arbeitsbeginns an GSE zu melden; diese Frist ist grundsätzlich verbindlich, sonst droht der Verlust der Förderung bzw. Rückforderung bereits gezahlter Beträge.
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