Transizione 5.0 – Iperammortamento
- Förderung der Kosten:
- bis 180%
- Beantragung bis:
- 30.09.2028
- Förderperiode:
- 2026-2028
- Fördermittel:
- Steuerliche Mehrabschreibung
Das Ziel der Förderung „Transizione 5.0“ mit Iperammortamento ist Unternehmen zu Investitionen in die digitale und ökologische Transformation ihrer Produktionsprozesse zu bewegen, indem Investitionen steuerlich attraktiver gemacht werden.
Konkret verfolgt die Maßnahme folgende Ziele:
- Beschleunigung der digitalen Transformation: Einführung von Industrie-4.0-Technologien, Digitalisierung von Produktionsprozessen, IT-Systemen und Wertschöpfungsketten und Einsatz vernetzter Maschinen, Software, Plattformen und datenbasierter Systeme.
- Unterstützung der ökologischen Transformation: Förderung der Eigenproduktion erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch, Stärkung von Energieeffizienz und Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energien, Beitrag zur Erreichung nationaler und europäischer Klimaziele.
- Anreiz für langfristige, reale Investitionen: Förderung greift nur bei tatsächlichen Investitionen in neue Wirtschaftsgüter, Vorteil entsteht über mehrere Jahre durch Abschreibung, Fokus auf nachhaltige Modernisierung statt kurzfristiger Liquiditätseffekte.
Potentielle Antragsteller:
- Unternehmen aller Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften) unabhängig von Größe oder Branche.
- Unternehmen, die
- zwischen 1. Januar 2026 und 30. September 2028 investieren,
- in Produktionsstätten auf italienischem Staatsgebiet,
- in neue, förderfähige materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter.
Förderfähige Ausgaben:
- Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter für Industrie-4.0-konforme digitale Transformation (Maschinen, Anlagen, Software, Plattformen, Algorithmen, etc.).
- Güter müssen:
- den neuen Anhängen IV und V des Haushaltsgesetzes 2026 entsprechen,
- vernetzt (interkonnektiert) sein,
- durch ein technisches Gutachten (perizia asseverata) bestätigt werden.
Zusätzlich begünstigt:
Neue materielle Güter zur Eigenproduktion von erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch (inkl. Speicher).
Förderintensität (Abschreibungsaufschlag):
Der Investitionswert kann steuerlich wie folgt erhöht abgeschrieben werden:
- +180 Prozent für Investitionen bis 2,5 Mio. Euro
- +100 Prozent für 2,5–10 Mio. Euro
- +50 Prozent für 10–20 Mio. Euro
Keine Zusatzboni für besondere ökologische Zielerreichung.
Kumulierung:
- Kombination mit nationalen und EU-Förderungen möglich.
- Voraussetzung: keine Doppelfinanzierung derselben Kosten und keine Überförderung.
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