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Innovation – Hochqualifiziertes Personal

  • Förderung der Kosten:
  • bis 50 Prozent
  • Abgabetermin:
  • 31.12.2026
  • Förderperiode:
  • 2024-2026
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Im Fokus der Innovations- und Forschungsförderungen stehen die Stärkung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit Südtirols sowie die Schaffung und der Erhalt von hochqualifizierten Arbeitsplätzen. Das Ganze basiert auf der Strategie zur intelligenten Spezialisierung (RIS3).

Ziel der Maßnahme ist es, hochqualifiziertes Personal in Südtiroler Unternehmen zu engagieren um Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsarbeit voranzutreiben. Damit werden neue Kompetenzen und neues Know-how auf Landesebene gewonnen.

Potentielle Antragsteller:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen mit Produktionseinheit in Südtirol, sofern sie ordnungsgemäß im Register der Handelskammer Bozen eingetragen sind,

  • die hochqualifiziertes Personal einstellen.
  •  die hochqualifiziertes Personal aufnehmen, welches von einer Forschungseinrichtung oder einem Großunternehmen abgeordnet wurde.

Förderfähige Ausgaben:

Hochqualifiziertes Personal:

  • Personal mit einem Fachlaureat im technisch-wissenschaftlichen Bereich, wie vom geltenden italienischen Gesetz geregelt (Tabelle Antrag, Seite 6),
  • welches an einer inländischen bzw. ausländischen Universität erlangt wurde, sofern gemäß geltender Gesetzgebung gleichgestellt.
  • Dieses Personal muss über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nach Erlangen des Fachlaureats verfügen, zu der auch eine Doktoratsausbildung zählen kann.
  • Bei der Einstellung vom hochqualifizierten Personal kann auch eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung nach Erlangen des Fachlaureats ausreichen, zu der auch eine Doktoratsausbildung zählen kann.

Die Einstellung von hochqualifiziertem Personal kann bei KMU und Großunternehmen bis zu 50 Prozent der zulässigen Personalkosten unter Anwendung der „De-minimis“-Regelung gefördert werden.

Die Beihilfe wird für einen Zeitraum von höchstens zwei aufeinanderfolgenden Jahren je Unternehmen und Person gewährt.
Pro Jahr können mehrere Anträge eingereicht werden.

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Machen Sie Ihr Unternehmen resilienter und lassen Sie keine Fördergelder ungenutzt liegen. Welche Förderungen für Sie aktuell möglich sind und wie Ihre Chancen stehen, ermitteln wir gemeinsam im Fördercheck. Fragebogen ausfüllen, Termin auswählen, Ergebnis im Onlinecall erfahren: wenige Schritte – und Sie wissen Bescheid.

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