Aufruf Geschlossen

Staff House

Ziel des Fördertopfes ist es, Wohnkosten für Beschäftigte im Tourismus senken und zugleich neue bzw. sanierte Mitarbeiterunterkünfte (staff houses) schaffen oder nutzbar machen. Insgesamt werden Mittel in der Höhe von 120 Millionen Euro vom Ministerium für Tourismus zur Verfügung gestellt, davon 54 Millionen Euro für Investitionen zur Schaffung von Unterkünften und 66 Millionen Euro als laufende Mietzuschüsse.

Potentielle Antragsteller:

Unternehmen des touristisch-beherbergenden Sektors sowie Gastronomiebetriebe (Restaurants, Bars etc.).

Für Mietzuschüsse müssen die Unterkünfte den eigenen Beschäftigten dienen.

Das Tourismusministerium kündigt öffentliche Aufrufe an; erst damit werden Einreichung, Portal/Modul, Fristen und Ranking geregelt.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden:

a) Investitionen:

Bau/Umwidmung/Modernisierung und v. a. energetische Sanierung von Immobilien, die als staff house dienen.

b) Laufende Kosten:

Mietaufwendungen für Unterkünfte für Mitarbeitende (ein oder mehrere Objekte je Antrag möglich).

Voraussetzungen u. a.:

  • Immobilie im Eigentum oder mit registriertem Mietvertrag in der Verfügungsgewalt;
  • ausschließlich Mitarbeiter-Unterbringung;
  • funktionsbereit binnen 24 Monaten nach Antrag. Lage:
  • gleiche Provinz wie die touristische Einrichtung oder max. 40 km Entfernung.

Minimale & maximale Projektsumme:

Mindestens 500.000 Euro, maximal 5.000.000 Euro förderfähiges Investitionsvolumen je Projekt.

Förderprozentsatz

a) Investitionen (Verlustbeitrag):

  • Basissatz bis 30 Prozent der beihilfefähigen Kosten; reduziert auf 25 Prozent bzw. 15 Prozent bei begrenzten Einzelmaßnahmen.
  • Aufschläge: +20 Prozent für Kleine, +10 Prozent für Mittlere Unternehmen; +15 Prozent bei ≥40 Prozent Energie-Effizienzverbesserung oder in bestimmten Fördergebieten.

b) Mietzuschüsse (laufende Kosten):

  • Deckel: bis 3.000 Euro/Jahr je Posto letto (Bettplatz).
  • Beihilfeintensität: bis 50 Prozent der anerkannten Kosten für PMI, bis 15 Prozent für Großunternehmen. Förderdauer: mind. 5, maximal 10 Jahre.

„Staff House“ verfügt über eine Gesamtdotierung von 120 Millionen Euro für den Dreijahreszeitraum 2025-2027, die sich wie folgt aufteilt:

54 Millionen Euro für Maßnahmen an Immobilien (Bau, Sanierung und Energieeffizienz von Wohngebäuden) D.h. die vom Ministerium vorgesehen Mittel für Bau- und Sanierungsmaßnahmen betragen:

  • 22.000.000 Euro im Jahr 2025,
  • 16.000.000 Euro im Jahr 2026,
  • 16.000.000 Euro im Jahr 2027.

66 Millionen Euro für Zuschüsse zu vergünstigten Mieten, mit dem Ziel, die Mietbelastung für Arbeitnehmer zu verringern. D.h. die vom Ministerium vorgesehen Mittel für Mietzuschüsse betragen jährlich 22 Millionen und sind für die Jahre 2025, 2026 und 2027.

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