Staff House
- Förderung der Kosten:
- bis 50%
- Abgabetermin:
- 30.11.2025
- Förderperiode:
- 2025-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Ziel des Fördertopfes ist es, Wohnkosten für Beschäftigte im Tourismus senken und zugleich neue bzw. sanierte Mitarbeiterunterkünfte (staff houses) schaffen oder nutzbar machen. Insgesamt werden Mittel in der Höhe von 120 Mio. € vom Ministerium für Tourismus zur Verfügung gestellt, davon 54 Mio. für Investitionen zur Schaffung von Unterkünften und 66 Mio. als laufende Mietzuschüsse.
Potentielle Antragsteller:
Unternehmen des touristisch-beherbergenden Sektors sowie Gastronomiebetriebe (Restaurants, Bars etc.).
Für Mietzuschüsse müssen die Unterkünfte den eigenen Beschäftigten dienen.
Das Tourismusministerium kündigt öffentliche Aufrufe an; erst damit werden Einreichung, Portal/Modul, Fristen und Ranking geregelt.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden:
a) Investitionen:
Bau/Umwidmung/Modernisierung und v. a. energetische Sanierung von Immobilien, die als staff house dienen.
b) Laufende Kosten:
Mietaufwendungen für Unterkünfte für Mitarbeitende (ein oder mehrere Objekte je Antrag möglich).
Voraussetzungen u. a.:
- Immobilie im Eigentum oder mit registriertem Mietvertrag in der Verfügungsgewalt;
- ausschließlich Mitarbeiter-Unterbringung;
- funktionsbereit binnen 24 Monaten nach Antrag. Lage:
- gleiche Provinz wie die touristische Einrichtung oder max. 40 km Entfernung.
Minimale & maximale Projektsumme:
Mindestens 500.000 €, maximal 5.000.000 € förderfähiges Investitionsvolumen je Projekt.
Förderprozentsatz
a) Investitionen (Verlustbeitrag):
- Basissatz bis 30 % der beihilfefähigen Kosten; reduziert auf 25 % bzw. 15 % bei begrenzten Einzelmaßnahmen.
- Aufschläge: +20 % für Kleine, +10 % für Mittlere Unternehmen; +15 % bei ≥40 % Energie-Effizienzverbesserung oder in bestimmten Fördergebieten.
b) Mietzuschüsse (laufende Kosten):
- Deckel: bis 3.000 €/Jahr je Posto letto (Bettplatz).
- Beihilfeintensität: bis 50 % der anerkannten Kosten für PMI, bis 15 % für Großunternehmen. Förderdauer: mind. 5, max. 10 Jahre.
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