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PNRR CER Energiegemeinschaften

  • Förderung der Kosten:
  • 40%
  • Abgabetermin:
  • 30.11.2025
  • Förderperiode:
  • 2025
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag
  • Förderung von lokalen Energiegemeinschaften (Comunità Energetiche Rinnovabili, CER).
  • Ausbau erneuerbarer Energien (v. a. Photovoltaik).
  • Senkung der Stromkosten und Unabhängigkeit von fossilen Quellen.
  • Stärkung kleiner Gemeinden: Gleichwertige Chancen im ländlichen Raum.
  • Förderung von Teilnahme & Teilhabe (Bürger, Gemeinden, Vereine, KMU).
  • Beitrag zu Klimazielen (CO₂-Reduktion, Dekarbonisierung).

Potentielle Antragsteller:

Begünstigte des PNRR CER können sein:

  • Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern.
  • CERs (Comunità Energetiche Rinnovabili) – also Zusammenschlüsse von Bürgern, Kommunen, Unternehmen, Non-Profit.
  • Autoconsumatori collettivi (Gruppen gemeinsamer Eigenverbraucher).
  • Partner: KMU, Handwerksbetriebe, Landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Einrichtungen des dritten Sektors.

Zur Beantragugn der Förderung muss man Mitglied in einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft sein.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden Investitionen in

  • erneuerbare Energieanlagen:
    • Photovoltaik-Anlagen (bis max. 1 MW pro Standort).
    • Kleine Windanlagen, Biomasse- oder andere erneuerbare Quellen (falls technisch/gesetzlich zulässig).
  • Speichersysteme (Batterien), um erzeugten Strom lokal zu nutzen.
  • Netzinfrastruktur für den lokalen Austausch von Energie.
  • Digitale Systeme zur Steuerung, Abrechnung und Verwaltung der CER.
  • Planung & Projektierung (z. B. Machbarkeitsstudien, Genehmigungen).

Wichtig: Gefördert wird nur neue installierte Leistung (keine gebrauchten oder bereits geförderten Anlagen).

Zuschuss bis max. 40% der anerkannten Kosten (Verlustbeitrag, nicht rückzahlbar).

Kostenobergrenzen:
1.500 €/kW (≤ 20 kW)
1.200 €/kW (20–200 kW)
1.100 €/kW (200–600 kW)
1.050 €/kW (600–1.000 kW)

Bonus für Energie
Zusätzlich: Einspeisevergütung für 20 Jahre
0,11 €/kWh für CER
0,10 €/kWh für Autoconsumo
Wer den 40%-Zuschuss nutzt, bekommt die Prämie halbiert (auf 0,055 €/kWh bzw. 0,05 €/kWh).

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